Stefan E.* (50) war zwischen 2006 und 2012 drei Mal in dasselbe Pfadiheim eingedrungen und hatte sich in einen Raum mit schlafenden Mädchen begeben. Dort zog er sich aus, machte das Licht an und befriedigte sich vor oder in den Betten der Mädchen (BLICK berichtete). In einem Fall berührte und küsste er auch das Gesäss eines Kindes. Die Polizei stellte bei dem Mann zudem zehntausende Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt sicher.
Das Kriminalgericht Luzern sprach den geständigen und nicht vorbestraften Schweizer im abgekürzten Verfahren unter anderem der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie schuldig. Zudem muss sich der Mann wegen seinen sexuellen Neigungen therapieren lassen.
Freiwilligenarbeit für Kinderorganisationen
Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte der ledige Mann seine Stelle als Primarlehrer fristlos verloren und war darauf arbeitslos. Allerdings hatte er 2016 mehrmals als Freiwilliger in Kinderorganisationen gearbeitet. Die Rückfallgefahr des Beschuldigten wurde darauf in einem Therapiebericht von gering bis mässig auf mässig erhöht.
Die Dauer der Probezeit wurde vom Gericht mit dem Einverständnis der Parteien von den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen zwei Jahren auf vier Jahre erhöht, ferner wurde ein Tätigkeitsverbot für Betreuungsaufgaben mit Kindern unter 16 Jahren ausgesprochen. (SDA/ads)
* Name der Redaktion bekannt