Wegen sexueller Handlungen mit einem Kind hat das Luzerner Kriminalgericht drei Männer zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten unabhängig voneinander im Sommer 2013 in einem Internetchat ein 15-jähriges Mädchen kennengelernt und mit ihm per MMS und Whatsapp Nacktbilder ausgetauscht. Danach traf sich der Teenager mehrfach mit den Männern, die um ihr Alter Bescheid wussten. Dabei kam es zu einvernehmlichem Sex.
Die Männer waren damals 26, 31 und 38 Jahre alt. Das Gericht verhängte gegen sie bedingte Geldstrafen zwischen 18'900 und 39'000 Franken, die Probezeit beträgt drei Jahre. Hinzu kommt jeweils eine Busse zwischen 2000 und 2500 Franken. Das Mädchen erhält zudem mehrere Tausend Franken Genugtuung, wie aus dem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil hervorgeht.
Weil die Männer geständig waren, war auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren erfolgt.
Sex ohne Kondom – im Hotel, Zuhause und im Auto
Das Verschulden der Männer wiegt gemäss den Urteilen mittelschwer. Sie hätten von Beginn weg um das jugendliche Alter des Mädchens gewusst, heisst es. Teilweise sei die damalige Orientierungslosigkeit des Kindes ausgenutzt worden. Zudem sei das Mädchen dem Risiko einer Schwangerschaft ausgesetzt worden.
So hatten alle Männer ungeschützten Sex mit dem Mädchen. Zum ersten Geschlechtsverkehr kam es im Haus des Mädchens, während dessen Eltern in den Ferien waren. Danach traf sich der Teenager mit dem damals 26-jährigen Bäcker-Konditor in dessen Wohnung, schreibt «Zentralplus».
Einen Tag nach dem ersten Sex mit dem Mann traf die 15-Jährige bereits die zweite Internetbekanntschaft. Der damals 31-Jährige holte das Mädchen teilweise von der Schule ab – noch im Auto kam es zum Geschlechtsverkehr.
1750 Franken für eine Nacht
Einen dritten Mann lockte das Mädchen im Chat mit dem Text ««jemand lust auf eine 15-jährige jungfrau aus der schweiz». Ein 36-Jähriger schrieb ihr daraufhin, er biete 1750 Franken, dürfe er «in sexueller Hinsicht» machen, was er wolle, berichtet «Zentralplus». Der Mann mietete ein Zimmer in Ebikon und verband dem Mädchen beim Sex die Augen und fesselte es. Für weitere Schäferstündchen zahlte er später jeweils 300 bis 700 Franken.
Das Geld war von den Behörden beschlagnahmt worden und wird den Eltern des Mädchens nun zurückerstattet. Dass sich der Teenager im Netz angepriesen hat, wirkte für die Männer leicht strafmildernd.
Wie die Fälle zur Staatsanwaltschaft gelangt waren, und ob das Mädchen respektive die Eltern Anzeige erstattet hatten, ist offen. Die Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage «mangels öffentlichen Interesses» in der Frage keine Stellung nehmen. (SDA/lha)