Der Türke Babel O. (23) ist Schläger, Dieb, Vandale, Strassen-Rowdy
Justiz schützt Brutalo-Prügler

Der kriminelle Türke Babel O. (23) macht hier dauernd Ärger. Deshalb sollte er abgeschoben werden. Aber das Verwaltungsgericht Schwyz schützt ihn – mit einer sonderbaren Begründung.
Publiziert: 15.09.2016 um 00:26 Uhr
|
Aktualisiert: 29.10.2018 um 11:43 Uhr
1/4
Trotz vollen Strafregisters: Wegen des Putschs gegen Erdogan in der Türkei kann der verurteilte Babel O. nicht ausgewiesen werden.
Foto: ZVG
Anian Heierli

Babel O.* (23) hat zahlreiche Delikte auf dem Kerbholz. Das Strafgericht Schwyz verurteilte ihn 2015 wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, wegen Raufhandels, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Verstössen gegen das Waffengesetz. Das Urteil: 36 Monate Freiheitsstrafe. Der Vollzug wurde zugunsten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung aufgeschoben. Ein Vorfall von 2013 wog besonders schwer: Babel O. prügelte wild auf ein Opfer ein, das schon hilflos am Boden lag.

Seine Ausweisung in die Türkei war damit beschlossene Sache. Der Schwyzer Regierungsrat und das Amt für Migration kannten kein Pardon: Sie wollten Babel O. die Niederlassungsbewilligung entziehen. Doch nun muss der Fall neu behandelt werden. Denn ausgerechnet die Unruhen in seiner Heimat spielen ihm in die Karten. Babel O. reichte ­erfolgreich Beschwerde ein.

Das Verwaltungsgericht Schwyz entschied kürzlich, dass die Regierung den Fall neu beurteilen müsse. Die Begründung: «Die Situation in der Türkei hat sich für den Betroffenen seit dem Putschversuch von Mitte Juli geändert.» Verbunden mit dem Hinweis, dort gelte nun mal der Ausnahmezustand. Und: Die Auswirkungen der Unruhen seien nicht absehbar. Eine neuerliche Ausweisung müsse beim Staatssekretariat für Migration abgeklärt werden.

Ausweisung hätte schwere Konsequenzen

Neben dem Putsch kann Babel O. einen weiteren Joker ziehen: Er beruft sich in der Beschwerde auf seine aramäische Abstammung. Diese christliche Bevölkerungsgruppe gehöre in der Türkei zu einer Minderheit, die kaum Rechte habe.

Babel O. behauptet gegenüber BLICK, eine Ausweisung in die Türkei hätte schwere Konsequenzen für ihn. Er ist in der Schweiz geboren, ging hier in die Schule und spricht gut Deutsch. Er lebt in der Region Ausserschwyz zusammen mit seiner kranken Mutter, die auf seine Hilfe angewiesen sei. Und er weist in seiner Beschwerde auch auf die Fami­lienverhältnisse hin. Für weitere Auskünfte möge man sich an seinen Anwalt wenden, findet Babel O. Der aber reagiert gestern nicht auf die BLICK-Anfragen.

Brutale Delikte

Fakt ist: Schon als Jugendlicher geriet Babel O. auf die schiefe Bahn. Als 17-Jähriger kassierte er eine Verurteilung wegen Konsums illegaler Betäubungsmittel. Seine Delikte wurden immer brutaler: Nach einer Schlägerei im September 2013 vor der ehemaligen A3-Big-Bar in Pfäffikon SZ sprach ihn das Strafgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig. Babel O. prügelte sich mit einem Gast. Als sein Kontrahent davonrannte und stürzte, prügelte er weiter auf ihn ein. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Ein Zeuge damals: «Er schlug mit den Fäusten bis zum Gehtnichtmehr.»

Im Januar 2014 schlug der Tunichtgut erneut zu. Mit Fäusten traktierte er das Gesicht eines Kollegen. Dafür wurde Babel O. wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Seine Aggressionen lebte er auch im Strassenverkehr aus: Im August 2014 erwischte man ihn hinter dem Steuer seines BMW, obwohl er wegen eines riskanten Überholmanövers seit April keinen Ausweis mehr hatte.

Babel O. behauptet, er habe keinen Bezug zu seiner Heimat und spreche nur rudimentär Türkisch. Sein Strafregister zeugt allerdings auch nicht von einer gelungenen Integration.

* Name der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?