Betrüger vor Gericht
Serbe (38) dreht 66 Käufern Unfallautos an

Ein 38-jähriger Serbe muss sich vor dem Kriminalgericht in Luzern wegen gewerbsmässigen Betrugs verantworten. Der Mann hatte kaputte Autos bewusst als unfallfrei deklariert und so 66 Käufer arglistig getäuscht. Ihm drohen knapp vier Jahre Haft und ein Landesverweis.
Publiziert: 08.10.2021 um 09:35 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2021 um 09:55 Uhr
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Ein Betrüger hat jahrelang in mindestens 66 Fällen Unfallfahrzeuge verkauft und diese als unfallfrei deklariert. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegen einen mutmasslichen Betrüger abgeschlossen. Dem 38-jährigen Serben wird vorgeworfen, dass er in der Zeit vom Dezember 2015 bis zum Mai 2017 in mindestens 66 Fällen Unfallfahrzeuge verkaufte.

In unwahren Inseraten und auch an Besichtigungsterminen erzählte der Beschuldigte den Käufern jedoch, dass es sich bei den Kaufobjekten um unfallfreie Fahrzeuge bzw. nicht Unfallfahrzeuge handelte. Zum Teil vertuschte oder verschwieg er gegenüber den Käufern auch Mängel an den Fahrzeugen, schreibt die Luzerner Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

1,6 Millionen Franken kassiert

Insgesamt bezahlten die Käufer wegen der arglistigen Irreführungen rund 1,6 Millionen Franken an den Beschuldigten bzw. dessen Firma. Hätten die Käufer gewusst, dass es sich um Unfallfahrzeuge oder mangelhafte Autos handelte, hätten sie diese nicht gekauft bzw. nicht zum vereinbarten Preis resp. zu einem tieferen Preis.

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich so handelte. Die Anklage wurde an das Kriminalgericht überwiesen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Freiheitsstrafe und Landesverweisung gefordert

Der Beschuldigte wird des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Zudem wird er wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, betrügerischem Konkurs und Pfändungsbetrug, Misswirtschaft und wegen Unterlassung der Buchführung zur Rechenschaft gezogen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten (unbedingt) und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken (bedingt). Zudem fordert die Staatsanwaltschaft eine obligatorische Landesverweisung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. (man)

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