Bauboom am Zürichsee
Diese Frau bekämpft den Immobilien-Wildwuchs

Irene Herzog-Feusi kämpft mit ihrem Bürgerforum Freienbach gegen Bauten an Orten, wo es das Gesetz eigentlich nicht zulässt. Solche Fälle sind in der Boomregion Ausserschwyz keine Seltenheit.
Publiziert: 26.09.2018 um 08:41 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2018 um 10:51 Uhr
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Irene Herzog-Feusi kämpft gegen den Immobilien-Wildwuchs.
Foto: Philippe Rossier
Cyrill Pinto

Am Zürichsee, besonders in der Region Ausserschwyz, ist der Bauboom ungebrochen. Tiefe Steuern und Bauland mit Blick auf den See und die Alpen locken künftige Hausbesitzer an. Doch der Schwyzer Boom hat seine Kehrseite. Gebaut wird auch dort, wo es das Gesetz eigentlich nicht oder nur ausnahmsweise zulässt.

Dann tritt jeweils Irene Herzog-Feusi (61) auf den Plan. So setzte sich die Gründerin des Bürgerforums Freienbach zum Beispiel bereits gegen die Grossüberbauung neben ­einem Naturschutzgebiet in Pfäffikon SZ ein – mit Erfolg.

Aktuell kämpft sie gegen einen geplanten Bau in ­Galgenen SZ. Hier soll ein altes, seit Jahren leer stehendes Bauernhaus abgerissen und wenige hundert Meter weiter durch ein ­Einfamilienhaus ersetzt werden. Das Problem: Der Neubau ist in der Land­wirtschaftszone geplant – und damit ausserhalb der Bauzone. Hier dürfte nur ausnahmsweise gebaut werden.

Was heisst «bewohnbar»?

Das Gesetz regelt, unter welchen Bedingungen: Dann nämlich, wenn ein bestehender Bau zum Zeitpunkt des Abrisses nutzbar war. «Zerfallene, unbrauchbare und abbruchreife Bauwerke geniessen diesen Schutz nicht», heisst es in der Verordnung klipp und klar.

Der Besitzer des verfallenen Objekts erwarb die Wiese mit dem alten Bauernhaus 1990 aus einer Versteigerung des Betreibungsamts. Kurz danach erkundigte er sich auf der Gemeinde, ob ein Abbruch und ein Neubau möglich sei – die Antwort lautete: nein. Zwanzig Jahre später reichte die Tochter des Besitzers dennoch ein Baugesuch ein.

Ein Bürger erhob Einspruch, 2015 hob der Regierungsrat des Kantons Schwyz die vom Gemeinderat erteilte Baubewilligung wieder auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an Galgenen zurück. Vom Beschwerdeführer verlangte man – obwohl er im Recht war – Verfahrenskosten und Parteientschädigung, insgesamt 800 Franken. Nach einem Augenschein vor Ort und Überarbeitung des Textes reichte die Bauherrin im Herbst 2017 ein zweites Gesuch ein, das von der Gemeinde prompt bewilligt wurde.

Regierungsrat gibt nach

Diesmal wurde die Bewilligung auch vom Regierungsrat abgesegnet, die Aufsichtsbeschwerde abgeschmettert. Herzog-Feusi hält die Entscheide in der Hand. Sie zeigen: Eine Zeugin wurde herangezogen, die angab, in dem verfallenen Haus übernachtet zu haben. So wollte man den Beweis erbringen, dass das Haus zuletzt bewohnbar war. Die Regierung räumt selbst ein, dass die erteilte Baubewilligung «ein Grenzfall» sei und daraus «keine Rückschlüsse auf andere Fälle gezogen werden dürfen».

Herzog-Feusi hält das Hin und Her um den Neubau in der Landwirtschaftzone für ein weiteres Beispiel von Filz: «Solche Beispiele dürfen bei uns im Kanton nicht Schule machen», sagt sie. «Gesetz ist Gesetz, daran müssen sich alle Bürger halten.»

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