Der Schrecken seines Lebens verfolgt Silvan R.* (73) aus Baar ZG bis heute. Der Ballonabsturz. Sein sterbender Freund. Schliesslich die Anklage wegen fahrlässiger Tötung. «Ich schlafe kaum noch. Ohne die Hilfe meiner Frau hätte ich das nicht durchgestanden», sagt der Ballonpilot gestern. «Ich habe nicht nur einen guten Bekannten verloren. Ich soll auch noch Schuld an seinem Tod haben. Das ist absurd. Auch für mich ist es ein Drama.»
25. Juni 2011, kurz nach vier Uhr morgens. Silvan R. und zwei Freunde steigen mit dem Gasballon auf, wollen über die Alpen nach Venedig. Eine knappe Stunde später platzt in 2400 Metern Höhe die Hülle. Der Korb saust zur Erde, prallt hart auf einen Baumstrunk.
Die Männer werden verletzt. Leo R.* († 66) stirbt während des Rettungseinsatzes an Herzversagen. Für die Bundesanwaltschaft steht fest: Silvan R. hat den Füllansatz (vergleichbar mit einem Sicherheitsventil) beim Anstieg nicht wie vorgeschrieben offen gelassen, sondern geschlossen. Die Folge: Der Ballon platzte. Silvan R. habe zudem zu wenig Ballast abgeworfen. Der Ballon sei zu schnell zu Boden gerast. Das geforderte Strafmass: 360 Tagessätze à 170 Franken.
«Der Ballon platzte, weil die Hülle und eine Stahlleine Risse hatten», sagt der Pilot mit 35 Jahren Flugerfahrung. Fehler will er keine gemacht haben: «Ich habe 600 Ballonfahrten hinter mir und 42-mal die Alpen überquert. Ich weiss, wovon ich spreche.»
Verteidiger Christoph Hohler tobt im Plädoyer. Die Bundesanwaltschaft habe keine Ahnung vom Ballonfahren. Der Untersuchungsbericht sei fehlerhaft, teilweise kreuzfalsch. Mit Tränen in den Augen setzt Silvan R. zum Schlusswort an: «Ich wurde von Experten schon vor Prozessbeginn schuldig gesprochen. Befreien Sie mich aus meinem psychischen Gefängnis und sprechen Sie mich frei. Damit ich endlich rehabilitiert werden kann.» Das Urteil folgt heute.
* Namen der Redaktion bekannt