Ausgenommen von der Quarantäne sind Menschen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrischungsimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Menschen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Landammann Martin Pfister wünscht sich eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene, um Verwirrung zu vermeiden, wie aus einer Mitteilung der Zuger Behörden hervorgeht.
Die Omikron-Variante des Coronavirus führe schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, welche diese Anpassungen nötig machten, heisst es zur Begründung. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden.
Das Contact Tracing des Kantons Zug werde weiterhin alle angesteckten Menschen innert 24 Stunden nach Ansteckungsnachweis per SMS informieren. Dabei erhalten sie auch Verhaltensregeln und werden gebeten, die engen Kontaktpersonen zusammenzustellen, um so die Arbeit des Contact Tracings zu vereinfachen.
Bereits vor Zug haben die Kantone Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura eine Verkürzung der Quarantänefrist gemäss den BAG-Empfehlungen beschlossen.
(SDA)