Anklage wegen übler Nachrede
Spiess-Hegglin muss vor Gericht

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zug hat Anklage wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung erhoben.
Publiziert: 16.11.2017 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:20 Uhr
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wurde wegen übler Nachrede angeklagt.
Foto: KEYSTONE/Urs Flueeler

Nach zahlreichen Prozessen, in denen sich Spiess-Hegglin gegen Journalisten und wütende Kommentarschreiber wehrte, wird sie nun selber zur Beschuldigten.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag einen Artikel der «Weltwoche». Welche Anträge die Staatsanwaltschaft stellt, wird erst beim Prozess bekannt gegeben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar.

Der Vorfall, der bis heute die Justiz beschäftigt, passierte an der Landammannfeier im Dezember 2014. Spiess-Hegglin ging am nächsten Morgen mit Unterleibsschmerzen ins Spital. Erinnern konnte sie sich gemäss eigenen Aussagen an nichts.

Ihr Kantonsratskollege Markus Hürlimann (SVP) geriet darauf in den Verdacht, sie mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht zu haben und wurde verhaftet. Hürlimann stritt einen Übergriff jedoch ab. Es habe zwar eine Annäherung gegeben, diese sei jedoch einvernehmlich gewesen. Das Verfahren gegen ihn wurde schliesslich eingestellt.

Spiess-Hegglin trat Ende 2016 aus dem Kantonsrat zurück und konzentriert sich seither auf ihren Kampf gegen Hasskommentare. Sie gründete einen Verein, der Opfern von verletzenden Kommentaren beistehen will.

Hürlimann wählte einen anderen Weg. Er ging für eine gewisse Zeit auf Tauchstation und liess Gras über die Sache wachsen. Zuger Kantonsrat ist er nach wie vor. (SDA)

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