18 Monate Knast für Ex-BDP-Politiker
Beim Kanton bedient und an der Putzfrau vergriffen

1,3 Millionen Franken hat der Patron einer Firma illegal beim Staat kassiert, indem er Kurzarbeit vortäuschte. Zudem drängte er seine Putzfrau zu sexuellen Handlungen. Nun wurde Peter F. (66) verurteilt.
Publiziert: 21.10.2019 um 18:40 Uhr
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Ex-BDP-Politiker muss in den Knast.
Foto: Claudio Meier
Anian Heierli

Das Urteil ist happig. Der Ex-BDP-Politiker Peter F.* (66) muss 18 Monate ins Gefängnis. Das Strafgericht Schwyz verurteilt ihn am Montag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Für das Gericht ist klar, dass der Unternehmer sich zu Unrecht bei der Staatskasse bediente.

Er erschlich sich fast 1,3 Millionen Franken, indem er in seiner Firma Kurzarbeit vortäuschte. Hinzu kommt, dass er die Abhängigkeit seiner Putzfrau ausnutzte und sie zu sexuellen Handlungen drängte.

Immer wieder Kurzarbeit vorgetäuscht

F. ist schuldig wegen Betrugs, versuchten Betrugs und des Ausnützens einer Notlage. Der Geschäftsmann hat zwischen 2008 und 2012 immer wieder so getan, als habe er den Betrieb wegen schlechter Auftragslage auf Kurzarbeit umgestellt. Peter F. kassierte dafür die Entschädigung, während er in Wahrheit seine Angestellten weiterarbeiten liess. Sie mussten sogar falsche Arbeitszeiten aufschreiben und normal weiterarbeiten.

Zudem liess er sich von seiner Putzfrau massieren und verlangte von der Österreicherin weitere sexuelle Handlungen. Das Strafgericht Schwyz kommt im Urteil zum Schluss, dass die Ausländerin in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten stand. «Aufgrund ihrer persönlichen Situation war sie auf den Lohn angewiesen», heisst es im Urteil. «Deshalb sah sie sich veranlasst, die sexuellen Handlungen vorzunehmen, beziehungsweise zu dulden.» F. habe diesen Umstand ausgenutzt. Er muss der ehemaligen Haushälterin eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen.

Weitere Drahtzieher sind schuldig

Ebenfalls verurteilt sind der damalige CEO und der kaufmännische Leiter der Firma. Beide wirkten beim Kurzarbeits-Betrug aktiv mit. Sie werden mit bedingten Freiheitsstrafen von 18 und 15 Monaten bestraft. Alle drei Angeklagten müssen zudem die Verfahrenskosten von jeweils rund 20'000 Franken bezahlen. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig und können weiter gezogen werden.

* Name geändert

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