Das Urteil ist happig. Der Ex-BDP-Politiker Peter F.* (66) muss 18 Monate ins Gefängnis. Das Strafgericht Schwyz verurteilt ihn am Montag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Für das Gericht ist klar, dass der Unternehmer sich zu Unrecht bei der Staatskasse bediente.
Er erschlich sich fast 1,3 Millionen Franken, indem er in seiner Firma Kurzarbeit vortäuschte. Hinzu kommt, dass er die Abhängigkeit seiner Putzfrau ausnutzte und sie zu sexuellen Handlungen drängte.
Immer wieder Kurzarbeit vorgetäuscht
F. ist schuldig wegen Betrugs, versuchten Betrugs und des Ausnützens einer Notlage. Der Geschäftsmann hat zwischen 2008 und 2012 immer wieder so getan, als habe er den Betrieb wegen schlechter Auftragslage auf Kurzarbeit umgestellt. Peter F. kassierte dafür die Entschädigung, während er in Wahrheit seine Angestellten weiterarbeiten liess. Sie mussten sogar falsche Arbeitszeiten aufschreiben und normal weiterarbeiten.
Zudem liess er sich von seiner Putzfrau massieren und verlangte von der Österreicherin weitere sexuelle Handlungen. Das Strafgericht Schwyz kommt im Urteil zum Schluss, dass die Ausländerin in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten stand. «Aufgrund ihrer persönlichen Situation war sie auf den Lohn angewiesen», heisst es im Urteil. «Deshalb sah sie sich veranlasst, die sexuellen Handlungen vorzunehmen, beziehungsweise zu dulden.» F. habe diesen Umstand ausgenutzt. Er muss der ehemaligen Haushälterin eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen.
Weitere Drahtzieher sind schuldig
Ebenfalls verurteilt sind der damalige CEO und der kaufmännische Leiter der Firma. Beide wirkten beim Kurzarbeits-Betrug aktiv mit. Sie werden mit bedingten Freiheitsstrafen von 18 und 15 Monaten bestraft. Alle drei Angeklagten müssen zudem die Verfahrenskosten von jeweils rund 20'000 Franken bezahlen. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig und können weiter gezogen werden.
* Name geändert