Die Faktenlage ist eindeutig: Sturzbetrunken überholte Stefan F.* (23) die Kolonne vor einem Baustellen-Rotlicht in Vorderthal SZ. Er schoss dabei einen Töfffahrer ab, der korrekt entgegenkam. Der 54-jährige Mann wurde schwer verletzt: am Brustkorb, Herz und an seiner linken Hand, deren Funktion für immer eingeschränkt bleibt. Nun muss sich der Gipser und Familienvater umschulen lassen.
Gestern stand F. dafür vor dem Strafgericht Schwyz. Er wird zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon er ein Jahr absitzen muss. Das Urteil nimmt er gelassen entgegen – ohne Tränen und Fluchen. Dem jungen Mann scheint klar, dass er mit einem blauen Auge davonkommt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert.
«Sein Verhalten war skrupellos»
Der Unfall passierte an einem Sonntag im Mai 2016 gegen 20 Uhr. Mit 1,85 Promille im Blut fährt F. auf der Wägitalstrasse nach Siebnen. Einen Führerschein hat er nicht. Dieser ist dem Neulenker bereits wegen Alkohol am Steuer entzogen worden. Sein Kollege auf dem Beifahrersitz warnt ihn noch vor der roten Ampel an der Baustelle. Trotzdem überholt F. die Autokolonne vor dem Signal. Es folgt der fatale Crash. «Sein Verhalten war skrupellos», so die Staatsanwaltschaft.
Nach dem Unfall spricht F. kurz mit dem Opfer. Dann versteckt er sich im Gebüsch. Nach zwei Stunden kehrt er zurück und geht widerwillig mit der Polizei zur Blutentnahme ins Spital. Die Verteidigung führt das Verhalten auf den Schockzustand zurück.
F. entschuldigte sich persönlich im Spital
Der beschuldigte Schwyzer gibt den Unfall zu, äussert sich vor Gericht aber nicht zu Details. Dafür wendet er sich mehrfach ans anwesende Opfer: «Es tut mir leid. Mir ist klar, dass ich das nie wieder gutmachen kann.» Der gelernte Maurer scheint geläutert. Wenige Tage nach dem Unfall besuchte er sein Opfer im Spital, wo er sich unter Tränen entschuldigte.
Am Rande der Verhandlung sagt der Töfffahrer zu BLICK: «Ich bin hier, um abzuschliessen. Mir ist egal, wie hart die Strafe ausfällt.» Er ergänzt: «Eine hohe Freiheitsstrafe macht meine Hand nicht gesund.» Nur etwas wünscht er sich: «Ich hoffe, der Mann bekommt so schnell keinen Führerschein mehr.»
F. wird unter anderem wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt – und weil er ohne Ausweis fuhr, Alkohol konsumierte und sich von der Unfallstelle entfernte.
*Name von der Redaktion geändert