Die Kesb sind eine Folge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Vorher kümmerten sich die Vormundschaftsbehörden um hilfsbedürftige Erwachsene und Kinder aus schwierigen Familiensituationen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich für hilfsbedürftige Personen vieles zum Besseren entwickelt, ist die Kokes, die interkantonale Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, überzeugt. Vor 2013 seien Massnahmen in grossen Teilen der Schweiz durch den Gemeinderat angeordnet worden, der zugleich Vormundschaftsbehörde gewesen sei. Of habe die Distanz zu den Betroffenen gefehlt. Heute seien Fachpersonen im Einsatz.
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander hingegen wirft der Kesb Behördenwillkür vor: «Hilfe» dürfe nicht immer zu einem «Fall» werden.
(SDA)
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