«Fois Gras Terrine (42 Franken), Hummer gedämpft (79 Franken), einige Cüpli Champagner (je 19 Franken) und mehrere Edel-Wodka (je 32 Franken)». Das ist nicht die Abrechnung eines Gastrokritikers, sondern das Menü der Zechpreller-Königin Heike L. (58) vom September 2020 in einem Gourmet-Restaurant in der Zürcher Innenstadt! Gesamtbetrag für das leckere Menü: 345 Franken.
Und die Gastgeber warten noch heute auf ihr Geld. Heike L. hatte nach dem Genuss dieser Leckereien nämlich einfach die Zahlung verweigert. Das liessen sich ihre Gastgeber jedoch nicht gefallen. Noch im Restaurant klickten die Handschellen und die Profi-Missetäterin wanderte direkt in die U-Haft. 168 Tage insgesamt.
Die Zechprellerin ist 30-fach vorbestraft
«Die sportliche Dame mit einer Gelenkschiene am Knie ist relativ spät gekommen», erinnert sich der Lokalbesitzer, der den Namen seines Gourmet-Tempels nicht im Blick lesen möchte. «Sie hat das Essen sichtlich genossen.» Als es jedoch ans Zahlen ging, habe die Frau – schon ziemlich angesäuselt – darum gebeten, die Rechnung nach Deutschland zu schicken. «Wir lehnten dies natürlich ab. Als die Dame darauf bestand, riefen wir die Polizei. Bevor die Beamten eintrafen, wollte sie noch auf die Toilette, schaffte es aber nicht mehr. Zum Glück hatte es keine Gäste mehr», so der Chef, der über die Affäre sichtlich aufgebracht ist.
Heike L. hat es faustdick hinter den Ohren. Seit vielen Jahren beschäftigt sie Gerichte in der halben Schweiz. Regelmässig werden neben Gefängnisstrafen auch Landesverweise und Einreiseverbote ausgesprochen. Allein in der Schweiz und Deutschland ist Heike L. rund 30-fach vorbestraft.
Eine gebratene Ente und neun Stangen Bier
In der aktuellen Episode vom September 2020 hatte die Gaunerin neben Zürich auch die Bundeshauptstadt unsicher gemacht. So liess sie es sich im noblen Bellevue Palace gut gehen, einem auch unter Politikern beliebten Ort. Dort genoss sie einen Crevettencocktail und spülte mit neun Stangen Bier eine gebratene Ente hinunter. Und wie so oft weigerte sie sich auch dort, die Rechnung zu bezahlen, wie die Staatsanwältin in ihrem Strafbefehl schreibt.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte Heike L. wegen mehrfacher Zechprellerei und mehrfacher rechtswidriger Einreise und Aufenthalt zu sechs Monaten Gefängnis unbedingt. Dagegen rekurrierte die Deutsche erst, zog ihre Berufung mittlerweile zurück.
* Name geändert
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