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Zahlen aus dem Tessin und St. Gallen zeigen
Verfahren gegen 13 Burka-Trägerinnen

Im Tessin und in St. Gallen ist es verboten, das Gesicht zu verhüllen. Bestraft wurden deshalb allerdings nur wenige Personen, darunter Fussball- und Eishockeyfans.
Publiziert: 04.08.2019 um 00:06 Uhr
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Zwei Kantone haben bisher ein Burka-Verbot eingeführt: St. Gallen und das Tessin.
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

St. Gallen und das Tessin sind für die Schweiz so etwas wie Versuchslabore: Als erste Kantone führten sie ein Verhüllungsverbot für den öffentlichen Raum ein – Frauen, die ihr Gesicht verschleiern, drohen Bussen von mehreren Hundert Franken.

Was in den beiden Kantonen bereits Gesetz ist, könnte bald im ganzen Land gelten. Die eidgenössische Burka-Initiative fordert ein Verhüllungsverbot. Kritiker monieren, dass ein schweizweites Anti-Burka-Gesetz reine Symbolpolitik sei. Vollverschleierte Musliminnen könne man in der Schweiz an einer Hand abzählen.

Keine einzige Busse in St. Gallen

Haben sie recht? Neue Zahlen zeigen: Bisher wurden tatsächlich nur wenige Verfahren eingeleitet. Im Kanton St. Gallen, wo das Verbot seit Anfang des Jahres gilt, hat die Polizei noch keine einzige Busse ausgesprochen.

Im Tessin gilt das Burka-Verbot bereits seit rund drei Jahren. Auch dort wurden bisher nur einzelne Verfahren eingeleitet. Im ganzen Jahr 2018 registrierte die Polizei 24 Fälle. Allerdings betrafen elf davon vermummte Fussball- und Eishockeyfans. Bei den restlichen Verfahren dürfte es sich vorwiegend um Touristinnen aus dem arabischen Raum handeln.

Es geht eher ums Prinzip

Norman Gobbi, Chef des Tessiner Departements für Inneres, Justiz und Polizei, verteidigt das Verbot: «Uns war klar, dass es nicht um die Menge der Verstösse, sondern eher um ein Prinzip geht.» Das Gesetz, so der Lega-Politiker, gewähre eine höhere Sicherheit und verteidige gleichzeitig die Werte unserer Kultur.

So oder so dürfte die Schweizer Stimmbevölkerung schon bald darüber entscheiden, ob das Verhüllungsverbot auf die ganze Schweiz ausgeweitet wird. Zwar hat sich der Bundesrat gegen die Burka- Initiative ausgesprochen und versucht die Initianten mit einem indirekten Gegenvorschlag zum Rückzug ihres Begehrens zu bewegen. Der Vorschlag des Bundesrats verlangt, Behördenvertretern und Zugkontrolleuren das Gesicht zu zeigen, wenn eine Identifikation nötig ist – mehr aber auch nicht.

Die Initianten des rechten Egerkinger Komitees dürften sich dadurch wohl kaum von ihrer Initiative abbringen lassen.

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