Sie wusste von nichts.
Dieser Psychiatrie-Pfleger hat selber einen Stich!

Während ihres Psychiatrieaufenthaltes lernt Caroline A. (36) den Pfleger Stefan S. kennen. Als die Frau entlassen wird, entwickelt dieser sich zum Psycho.
Publiziert: 12.05.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:50 Uhr
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Stefan S. liess sich das Tattoo ohne Erlaubnis stechen.
Foto: ZVG
Jessica von Duehren

Als Caroline A.* (36) im Januar 2015 in die Psychiatrische Universitätsklinik in Rheinau ZH eingewiesen wird, steckt sie in einer tiefen Krise. Sie leidet an Depressionen, hat mehrere Selbstmordversuche hinter sich. Zehn Monate später geht es Caroline endlich besser. Doch nach ihrer Entlassung hat sie ein neues Problem: Ein Pfleger, der ihr zuvor bei der Genesung geholfen hat, entwickelt sich zum Psycho.

«Ich hatte ihn anfangs gar nicht wirklich wahrgenommen. Nur in den letzten paar Wochen haben wir uns öfter unterhalten», sagt die Thaiboxerin. Als sie entlassen wird, will Stefan S.* sich mit ihr verabreden. «Nach dem zweiten Treffen habe ich aber gemerkt, dass er mehr will.» Sie schreibt ihm ein SMS, dass er sie in Ruhe lassen soll. «In jener Nacht stand er um halb vier Uhr vor meiner Tür», sagt Caroline.

Erst als sie im Januar für mehrere Wochen nach Amerika fliegt, gibt Stefan S. auf – denkt Caroline A. Doch als sie Mitte März ihre E-Mails checkt, trifft sie beinahe der Schlag. «Hi.Vielleicht denkst Du ich werde langsam crazy ... Ich hoffe Du bist nicht böse ...», schreibt Stefan S. in der kurzen Nachricht.

«Ich dachte, ich bin im falschen Film»

Dann öffnet Caroline A. die Bilder im Anhang: «Er hat sich mein Gesicht auf den Arm tätowieren lassen. Ich dachte, ich bin im falschen Film.» Als sie Stefan S. am Telefon zur Rede stellt, kann der die Aufregung nicht verstehen. Caroline solle das als Kompliment sehen, andere würden sich schliesslich auch das Gesicht von Madonna oder Justin Bieber stechen lassen. «Er hat überhaupt nicht kapiert, warum ich mich so aufrege», sagt sie. 

Caroline A. überlegt nun, rechtlich gegen den Pfleger ­vorzugehen. «Wenn man sich das Porträt eines Menschen auf den Körper tätowiert, sollte man diesen um Erlaubnis fragen. Tut man dies nicht, könnte eine ­Persönlichkeitsverletzung vorliegen», sagt ihr Anwalt Valentin Landmann. Dies gilt aber nicht, wenn es sich um die Abbildung einer prominenten Person handelt.

Die Psychiatrische Universitätsklinik hat bereits gehandelt. «Das Arbeitsverhältnis wurde inzwischen aufgelöst», bestätigt Sprecherin Zsuzsanna Karsai BLICK. So einen Fall habe es bisher noch nie gegeben. Caroline A. ist erleichtert, dass Stefan S. künftig nicht mehr mit Patienten in Kontakt kommt. Doch damit ist es für die Zürcherin nicht getan: «Ich will, dass er sich das Tattoo so schnell wie möglich entfernen lässt.» Stefan S. war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

* Name von der Redaktion geändert

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