Die beiden Angeklagten, Bulat Tschagajew und Islam Satujew, waren am Mittwoch nicht zur Fortsetzung der Gerichtsverhandlung zum Konkurs von Neuchâtel-Xamax erschienen. Der Prozess vor dem Neuenburger Strafgericht wurde deshalb ohne sie fortgesetzt.
Nach Angaben von Gerichtspräsident Alexandre Seiler meldete sich Tschagajew vergangene Woche beim Gericht ab. Er könne nicht kommen, weil er die im August versprochenen Zahlungen bezüglich Quellensteuer und Löhne für einige Spieler vorbereiten müsse.
Bisher gebe es allerdings keine Belege dafür, dass Tschagajew irgendwelche Zahlungen geleistet habe, fügte Seiler hinzu. Tschagajew hatte für den Prozess eine vorübergehende Aufhebung des Einreiseverbots in die Schweiz erhalten.
Zum Prozessauftakt im August war er zur allgemeinen Überraschung aus Moskau angereist, während Satujew dem Prozess bereits damals fern geblieben war.
Unter der Führung der beiden Tschetschenen war der Schweizer Traditionsverein Neuchâtel Xamax am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs gegangen. Zurück blieb ein Schuldenberg von 20,1 Millionen Franken, 359 Gläubiger gingen leer aus und mussten sich mit Verlustscheinen zufrieden geben.
Die sechs Hauptgläubiger, darunter mehrere Spieler, ein Trainer, Ärzte und Physiotherapeuten, werden beim Prozess von Skander Agrebi vertreten. Er bezifferte die Ansprüche seiner Mandanten auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda auf total 960'000 Franken.
Ausserdem forderte Agrebi für jeden seiner Mandanten eine Genugtuung in nicht genannter Höhe, da bei ihnen nicht nur die Löhne ausgeblieben seien, sondern auch deren Karrieren gelitten hätten.
Tschagajew ist wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft sowie wegen Hinterziehung der Quellensteuer in der Höhe von 1,5 Millionen Franken angeklagt. Zudem wird ihm wegen einer mutmasslich gefälschten Garantie der Bank of America versuchter Betrug sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Der Staatsanwalt beschrieb Tschagajew als einen Menschen mit einem «speziellen» Charakter; er sei falsch und arrogant und man dürfe daran zweifeln, dass er eine Ahnung vom Fussballgeschäft gehabt habe. Ausserdem habe er die Regeln betreffend Geldwäscherei unterschätzt. Tschagajew sei zweifellos ein reicher Mann, aber seine Millionen im Ausland seien von einem Tag auf den anderen «unverschiebbar» geworden.
Der Staatsanwalt forderte für Tschagajew eine unbedingte Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren. Satujew, der frühere Vizepräsident des Fussballvereins, soll laut der Anklage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt werden.
Der Verteidiger von Tschagajew beantragte Freispruch. Tschagajew habe den Club retten wollen, «aber der Club war nicht zu retten», sagte er. «Es war eine Mission impossible». Neuchâtel-Xamax wäre mit oder ohne Tschagajew Konkurs gegangen, weil der Club bereits unter seinem Vorgänger Sylvio Bernasconi überschuldet gewesen sei.
Das Urteil wird am 24. Oktober gefällt.