Xamax-Pleite
Neuenburger Justiz verhandelt erneut über Xamax-Pleite

Die Neuenburger Justiz hat sich am Montag erneut mit der Xamax-Pleite befasst. Der frühere Präsident des FC Neuchâtel Xamax, Bulat Tschagajew, will vor Kantonsgericht einen Freispruch erwirken. Er blieb der Verhandlung aber fern.
Publiziert: 25.09.2017 um 18:24 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:16 Uhr
Der Anwalt von Bulat Tschagajew, Dimitri Iafaev, ist am Montag ohne seinen Mandanten zum Appellationsprozess vor dem Neuenburger Kantonsgericht eingetroffen.
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Tschagajew war 2016 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, die Hälfte davon unbedingt. Das Neuenburger Regionalgericht des Littoral und des Val-du-Travers sprach den Tschetschenen in erster Instanz wegen ungetreuer Geschäftsführung und Misswirtschaft sowie wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung schuldig.

Unter der Führung von Bulat Tschagajew war der Fussballclub Neuchâtel Xamax am 26. Januar 2012 innerhalb von acht Monaten Konkurs gegangen. Zurück blieb ein Schuldenberg von 20,1 Millionen Franken. Tschagajew bestreitet seine Schuld bis heute.

Zum Auftakt des Prozesses im August 2016 hatte sich Tschagajew ein erstes und einziges Mal vor Gericht blicken lassen. Er verteidigte sich temperamentvoll und versprach Nachzahlungen von ausstehenden Löhnen für einen Teil der geschädigten Spieler. Ausbezahlt wurde bis heute aber niemand.

Die Strafe focht Tschagajew aber an, und sein Verteidiger, Dimitri Iafaev, plädierte am Montag vor dem Kantonsgericht wie bereits in erster Instanz auf Freispruch. Zudem müsse Tschagejew wegen erlittener Schäden entschädigt werden, insbesondere für die 117 Tage, die er in Untersuchungshaft verbracht habe. Im Falle einer erneuten Verurteilung verlangte der Verteidiger eine mildere Strafe.

Tschagajew habe nicht gewusst, dass der Fussballclub verschuldet gewesen sei, als er ihn übernommen habe, sagte der Verteidiger. Die Ausgaben für den Einkauf von guten Spielern seien deshalb nicht übertrieben oder unvernünftig gewesen, zumal Tschagajew über entsprechende finanzielle Mittel verfügt habe. Nicht er habe den Konkurs verschuldet, sondern die Banken, welche seine Konten gesperrt hätten.

Der Neuenburger Staatsanwalt Pierre Aubert vertrat hingegen die Auffassung, dass Tschagajew in brutaler, egoistischer Manier und ohne Skrupel gehandelt habe. Die Höhe der Strafe sei deshalb aufrechtzuerhalten und die Berufung abzulehnen.

Das Urteil soll am Dienstag um 11 Uhr eröffnet werden.

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