Die Bundesanwaltschaft wirft dem im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Beschuldigten vor, spätestens ab 2023 IS-Anhänger gewesen zu sein und IS-Propagandamaterial über verschiedene Kommunikationskanäle an mehrere Personen verschickt zu haben.
Spätestens im April 2024 habe er beschlossen, sich dem IS anzuschliessen. Zu diesem Zweck soll der Beschuldigte aktiv den Kontakt zu IS-Rekrutierern gesucht und mit diesen über mehrere Monate in engem Austausch gestanden haben.
Dabei sollen die IS-Rekrutierer Somalia als Destination ausgewählt und die Reise für den Beschuldigten organisiert haben. Aufgrund der durch die Bundesanwaltschaft am 9. Juli 2024 angeordneten und durch fedpol mit Unterstützung der Kantonspolizei Basel-Stadt vorgenommenen Verhaftung konnte die mutmasslich geplante Dschihad-Reise des Beschuldigten vereitelt werden. Ausserdem hat der Beschuldigte gemäss Bundesanwaltschaft im Jahr 2024 mehrere Videodateien mit extremen Gewaltdarstellungen hergestellt. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung soll er im Besitz von zwanzig weiteren Gewaltdarstellungen gewesen sein, heisst es im Communiqué.