Wer im Internet andere Menschen bedroht, ist nicht anonym. Das zeigt SRF-Moderator Jonas Projer. Im Abstimmungskampf um die No-Billag-Initiative schrieb ein Twitter-User mit dem Account «Stoplügenmedien» nach der Ausstrahlung der «Arena» vom 2. Februar eine irre Morddrohung an die Adresse des Moderators: «Mitten in der Nacht werden wir kommen und Dich richten!» Er glaubte offenbar, nicht dafür belangt werden zu können.
Weit gefehlt: Projer reichte Strafanzeige ein, die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat den Droher ausfindig gemacht. Zwar kam es nicht zu einer Verurteilung, der Twitter-User kommt straffrei davon. Doch das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil Projer die Entschuldigung des Drohers akzeptierte und seinen Strafantrag zurückzog.
Treffen bei der Staatsanwaltschaft
Bei einer Vergleichsverhandlung bei der Staatsanwaltschaft war der Twitterer gezwungen, Projer von Angesicht zu Angesicht zu treffen. Dies berichtet das «St. Galler Tagblatt». Dabei mochte der Urheber des Tweets seine Drohung offensichtlich nicht aufrechterhalten. Projer: «Der Urheber hat sich für seinen Tweet entschuldigt und versprochen, dass er so was auch anderen gegenüber nicht wiederholt. Damit ist die Sache für mich erledigt.»
SRF ist zufrieden damit, wie der Fall zu Ende gebracht wurde. Sprecher Stefan Wyss: «Auch die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum. SRF toleriert keine Drohungen gegen Mitarbeitende, weshalb Jonas Projer nach dem Droh-Tweet Anzeige erstattet hat.»
Strafverfolger sollen einfacher an Daten gelangen
Ständerat und Nationalrat wollen, dass Strafverfolger in Zukunft einfacher an Daten von Social Media gelangen. Sie haben den Bundesrat deshalb damit beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, welche die Anbieter von Social Media dazu verpflichtet, eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz einzurichten. (noo)