Sämtliche Fraktionen im Walliser Grossen Rat begrüssten bei der Eintretensdebatte die Änderung des kantonalen Gesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. An den geforderten Standards wird nichts geändert, mindestens 20 Prozent des Personals müssen über ein eidgenössisches Diplom verfügen.
Das Gesetz wird jedoch mit der Möglichkeit von Bussen bis zu 10'000 Franken ergänzt. «Das ist eine kleine Gesetzesänderung, die aber von grosser Bedeutung für die Branche ist», sagte am Dienstag der zuständige Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (CVP).
Bisher konnten fehlbare Skischulen nur mit einer schriftlichen Rüge belangt werden und für ganz aussergewöhnliche Fälle bestand die Möglichkeit des Entzugs der Bewilligung. Die Rüge sei zu wenig effizient, der Entzug der Bewilligung oft übertrieben, sagte Darbellay.
Die Gesetzesänderung muss noch in die Detailberatung vom Freitag. Im Fall einer Annahme soll der Kanton gezielter intervenieren können. «In Verbier oder Zermatt gleicht die Situation immer mehr Wild West», hielt Darbellay fest. Auch die Walliser Skischulen haben sich für die Gesetzesänderung ausgesprochen.