Wildtiere
Zu viele Wölfe: Die Bündner rufen den Bund zu Hilfe

Verhaltensauffällige oder Schäden verursachende Wölfe sollen in der Schweiz raschmöglichst geschossen werden können. Die Bündner Regierung fordert den Bund auf, das eidgenössiche Jagdgesetz umgehend zu revidieren, damit eine Wolfsregulierung möglich wird.
Publiziert: 02.03.2017 um 11:00 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:01 Uhr
Die wachsende Zahl von Wölfen beunruhigt die Bündner Regierung. Im Rudel am Calandamassiv bei Chur gibt es regelmässig Nachwuchs (Archivbild).
Foto: KEYSTONE/AMT FUER JAGD UND FISCHEREI GR

Die Kantonsregierung in Chur intervenierte beim Bund in Bern schriftlich mit der Bitte, dringend Massnahmen zu ergreifen, «um der unerwünschten Entwicklung im Zusammenleben mit dem Wolf begegnen zu können». Die Wolfspopulation im Kanton sei stark wachsend, was immer wieder zu Rissen an Nutztieren führe, teilte die Regierung am Donnerstag mit.

Laut Regierungsangaben wurden letztes Jahr 55 Risse an landwirtschaftlichen Nutztieren registriert. Im Januar und Februar 2017 sei es dann zu einer weiteren Eskalation gekommen. 30 Schafe seien in der Nähe ihrer Ställe und innerhalb von Weidezäunen von Wölfen getötet worden.

Die letzten Vorfälle hätten sich in vier verschiedenen Regionen des Kantons ereignet: im Bergell, im Misox, in der Surselva und in Mastrils an der nördlichen Grenze zum Kanton St. Gallen. Die Regierung ist eigenen Angaben zufolge überzeugt, dass der Goodwill und die Akzeptanz für den Wolf verloren gehen, sofern auf Bundesebene nicht die nötigen Grundlagen geschaffen werden, um eine Verhaltensänderung der Wölfe zu bewirken.

Beim Bund ist die Teilrevision des Jagdgesetzes, mit welcher der Schutz von Wölfen, Schwänen und anderen geschützten Tierarten gelockert werden soll, im Gang. Die Reform wird allerdings stark kritisiert. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen sie ab, für die SVP, die Wolfsgegner, die Bauern und den Kanton Wallis stimmt die Stossrichtung, doch die Vorlage geht ihnen zu wenig weit.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass der Bestand von gewissen geschützten Wildtieren dezimiert werden darf, sofern diese grossen Schaden anrichten, Menschen gefährden oder die Artenvielfalt bedrohen. Im Gesetz sind namentlich nur der Steinbock und neu auch der Wolf aufgeführt. Weitere Tiere wie der Höckerschwan, der Luchs oder der Biber könnten per Verordnung auf die Liste genommen werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden