Wiedergutmachung
Gesuchsfrist für Solidaritätsbeitrag läuft ab

Bis am Donnerstag haben 7839 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Solidaritätsbeitrag beantragt. Für Gesuche ist es die letzte Gelegenheit: Am Samstag läuft die Frist ab.
Publiziert: 29.03.2018 um 15:05 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:40 Uhr
Eine Ausstellung in Bern hat den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ein Gesicht gegeben. 8000 Betroffene haben ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag gestellt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Obwohl die Zahl der Gesuche tiefer ist als erwartet, wird die Frist nicht verlängert. Die Eingaben würden aber nicht übermässig formalistisch behandelt, sagte Luzius Mader, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, der sda auf Anfrage. Über Ostern abgeschickte Gesuche würden noch berücksichtigt. «Dann werden wir die Grenze von 8000 überschritten haben», sagte Mader.

Nach Schätzungen des Bundes leben noch 12'000 bis 15'000 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Um allen einen Solidaritätsbeitrag von maximal 25'000 Franken zahlen zu können, hat das Parlament 300 Millionen Franken bewilligt. Davon werden nun lediglich 200 Millionen Franken benötigt.

Lange Zeit hatte es nach einer noch tieferen Zahl von Gesuchen ausgesehen. Anfang Jahr waren es erst rund 4500 gewesen. Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission fand dafür verschiedene Gründe. Dazu gehören der schlechte Gesundheitszustand vieler Betroffener, aber auch Scham, Angst vor erneuter Stigmatisierung oder das Misstrauen gegenüber den Behörden.

Einige Missverständnisse hätten in den letzten Monaten ausgeräumt werden können, sagte Mader. Hindernisse seien etwa der befürchtete administrative Aufwand gewesen. Viele Betroffene hatten auch geglaubt, dass sie einen Beweis erbringen müssen. Laut Mader genügt es aber, wenn jemand einen Anspruch glaubhaft machen kann.

Erfolgreich war offenbar auch eine Informationskampagne. Flyer seien in Alterszentren, Arztpraxen, über Spitex oder Pro Senectute verteilt worden, sagte Mader. «Damit haben wir Leute erreicht, die über die Medien nicht zu erreichen sind.»

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.

Im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga an einem Gedenkanlass die Opfer im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Im Lauf des folgenden Jahres wurde ein Soforthilfe-Fonds eingerichtet.

Ende 2014 reichte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative ein, die 500 Millionen Franken für die Betroffenen forderte. Knapp zwei Jahre später hiess das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag gut, der für einen Solidaritätsbeitrag 300 Millionen Franken zur Verfügung stellte. Gleichzeitig wird die Aufbewahrung von Akten und die wissenschaftliche Aufarbeitung geregelt.

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