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Tessiner und viele Bündner müssen auf Silvesterfeuerwerk verzichten

Wegen Trockenheit und Brandgefahr dürfen Feiernde in einigen südlichen Regionen der Schweiz an Silvester keine Feuerwerke zünden. Verschont bleibt das Mittelland - dank Nebel und fehlender Winde.
Publiziert: 29.12.2016 um 17:08 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:37 Uhr
Müssen an Silvester in einigen Regionen im Schrank bleiben: Raketen und andere Feuerwerkskörper. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Ob Raketen, Vulkane oder bengalische Zündhölzer: Im Tessin und in den vier Bündner Südtälern Calanca, Misox, Bergell und Puschlav müssen Feuerwerkskörper an Silvester im Schrank bleiben. Wegen der Waldbrandgefahr gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien. In beiden Kantonen sind in den vergangenen Tagen Wälder in Brand geraten.

In diesen Gebieten herrscht gemäss dem Naturgefahrenportal des Bundes grosse Brandgefahr der Stufe 4. Dies gilt auch für weite Teile des Kantons Wallis. Die Staatskanzlei rief die Bevölkerung am Donnerstag dazu auf, Feuerwerk nur an Orten abzufeuern, welche die Gemeinden bezeichnet haben, und genügend Abstand zum Wald zu halten. Zudem soll bei Wind ganz auf Feuerwerke verzichtet werden.

In den beiden Basel und in einigen Regionen des Kantons Bern ist die Gefahr von Bränden mit Stufe 3 ebenfalls relativ hoch. Für das westliche Oberland sowie die Sonnenseite von Thuner- und Brienzersee mahnt der Kanton Bern deshalb zu sorgfältigem Umgang mit Feuer. Auf ein Verbot wird jedoch verzichtet. «Die Leute haben die Bilder der Waldbrände gesehen und sind entsprechend sensibiliert», sagte der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi auf Anfrage der sda.

In den beiden Basel muss beim Abbrennen von Feuerwerken ein Abstand von mindestens 200 Metern eingehalten werden. Zudem sollte im Wald und an Waldrändern kein Feuer entfacht werden - auch an festen Feuerstellen und mitgebrachten Grills nicht, wie das Amt für Wald beider Kantone schreibt.

Im Kanton St. Gallen, wo gebietsweise ebenfalls Gefahrenstufe 3 herrscht, sind Feuer und Feuerwerke zwar nicht generell verboten. Allerdings ist es nicht erlaubt, Feuerwerk am Waldrand zu zünden und Himmelslaternen steigen zu lassen. Ferner dürfen Feuer nur in festen Grillstellen entfacht werden. Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig gelöscht wurde. Diese Massnahmen gelten für die Regionen Sarganserland, Walensee und Werdenberg-Rheintal.

Weniger Hemmungen im Umgang mit Feuerwerken ist in den Regionen mit mässiger Waldbrandgefahr der Stufe 2 geboten - dazu zählen etwa Uri, Solothurn oder Jura. Allerdings können die Gemeinden eigenständig Verbote erlassen. So ist es etwa in Andermatt UR verboten, Feuerwerkskörper zu zünden und Feuer zu entfachen.

In den übrigen Gebieten droht keine oder nur geringe Waldbrandgefahr: Das gilt etwa für Zürich, Thurgau und Schaffhausen ebenso wie für Luzern, Freiburg, Neuenburg und Waadt. Dafür verantwortlich sind vor allem der Nebel, der die Wälder feucht hält, und fehlende Winde, wie Roger Perret von MeteoNews auf Anfrage der sda sagte. In den Gefahrenzonen der südlichen Schweiz hatte Nordföhn in den vergangenen Tagen noch zusätzlich zu Austrocknung geführt.

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