Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte trat am 1. Dezember 2014 in Kraft. Das Abkommen habe in verschiedenen Verfahren einen Informationsaustausch erlaubt, der vorher aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht möglich war, wie die Weko in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.
Namentlich wird der Zusammenschluss zwischen General Electric und Alstom Energy genannt, wo der Austausch eine effizienteres Verfahren ermöglicht habe. Daneben seien auch im Bankenbereich mehrere parallele Verfahren hängig, in denen das neue Abkommen angewandt werde, schreibt die Weko.
Wie Weko-Präsident Vincent Martenet am Donnerstag vor den Medien in Bern präzisierte, findet der Informationsaustausch sehr direkt, nämlich auf Ebene der Sachbearbeiter statt. Regelmässige Kontakte in und ausserhalb von Verfahren hätten sich etabliert.
Gleichzeitig wies Martenet darauf hin, dass im Rahmen des Kooperationsabkommens noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien. So sei der Informations- und Beweisaustausch bisher noch nicht angewendet worden. Doch gerade der informelle Austausch im Vorfeld von Untersuchungen habe sich bewährt. Zudem habe die Zusammenarbeit auch eine präventive und disziplinierende Wirkung auf die Unternehmen, sagte Martenet weiter.
Falls die Parteien ihre Zustimmung geben, tauscht sich die Schweizer Wettbewerbsbehörde auch in Fällen von Selbstanzeigen mit ihrer Schwesterbehörde ein Brüssel aus.