Zwei Personen verhaftet
IS-Razzia in der Westschweiz

Das Bundesamt für Polizei und die Kantonspolizeikorps haben am Donnerstag wegen Terrorismusverdachts vier Hausdurchsuchungen in den Kantonen Genf und Waadt vorgenommen. Zwei Personen nahmen die Beamten fest, wie die Bundesanwaltschaft mitteilt.
Publiziert: 01.09.2022 um 14:49 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2022 um 15:40 Uhr
Die Einsätze wurden von den Kantonspolizeien Waadt und Genf sowie dem Fedpol durchgeführt (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) haben das Fedpol und die Kantonspolizeien Genf und Waadt am 1. September 2022 insgesamt vier Hausdurchsuchungen in den Kantonen Genf und Waadt durchgeführt und zwei Personen festgenommen. Dies geht aus einer Mitteilung der BA vom Donnerstag hervor. Gegen die festgenommenen Personen läuft ein Strafverfahren.

Die Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen eines im Juli 2021 eröffneten Strafverfahrens statt, das die BA gegen einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger und einen kosovarischen Staatsbürger führt. Einer der beiden Beschuldigten hat den Wohnsitz im Kanton Genf, der andere im Kanton Waadt. Das betreffende Verfahren wird wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen und der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation geführt.

Nachrichtendienst des Bundes involviert

Die Festgenommenen werden der BA zugeführt und von dieser vernommen, wie es weiter heisst. In der Folge wird die BA über ein allfälliges Gesuch für Untersuchungshaft an das zuständige Zwangsmassnahmengericht entscheiden.

Offenbar war auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in die Ermittlungen involviert, denn neben den beiden Polizeikorps dankt die BA dem NDB «für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit».

Aufgrund des Verfahrensstadiums will die BA keine weiteren Angaben zu den Vorwürfen gegen die beiden Männer machen. Sobald der Verfahrensstand es zulasse, werde sie wieder informieren, heisst es. Für beide Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. (noo/SDA)

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