Vor den Augen seiner zweijährigen Tochter und seiner Ex-Partnerin erschiesst ein heute 30-Jähriger im Januar 2012 seinen Schwiegervater. Die Genfer Justiz verurteilt den Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren.
Jetzt hat das Bundesgericht die Verurteilung aufgehoben. Mit Schuld oder Unschuld des Angeklagten hat das nichts zu tun – wohl aber mit dem Alter einer Richterin. Sie war zum Zeitpunkt des Urteils zu alt! Das Genfer Gerichtsorganisationsgesetz sieht vor, dass Richter mit 65 Jahren in Pension gehen müssen. Dieses Alter hatte die Richterin überschritten.
Im heute veröffentlichten Urteil unterstreicht das Bundesgericht, dass Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention jedem garantiert, dass sein Fall vor einem auf einem Gesetz beruhenden, zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht behandelt wird.
Die Verurteilung wegen Tötung wurde annulliert, die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts muss jetzt neu über den Fall befinden. (lex/SDA)
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