Am 11. Dezember hatte die Genfer Polizei zwei Syrer verhaftet, weil in ihrem Auto Spuren von Sprengstoff gefunden worden waren. Sie waren den Beamten wegen ihres auffälligen Verhaltens während einer Kontrolle am Strassenrand verdächtig vorgekommen. Dort wollten sie einen Reifen wechseln.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht eröffnet. Die beiden Männer kamen in Haft.
Wie die BA heute mitteilt, wurden sie heute aber wieder entlassen. Der ursprüngliche Tatverdacht habe sich nicht erhärtet. Einer der Männer hat die Schweiz bereits verlassen. Der andere verfüge über keine gültigen Ausweispapiere – er wurde in Ausschaffungshaft genommen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden die zuständigen Behörden in Frankreich und Spanien beigezogen und es erfolgten «aufwändige forensische Abklärungen».
Ein weiteres Strafverfahren rund um eine Terror-Warnung im Grossraum Genf, das die Bundesanwaltschaft am 10. Dezember eröffnet hatte, ist nach wie vor hängig. Die Bundesbehörden koordinieren dazu eng mit den Behörden des Kantons Genf. (lex)