Mutmassliche Autodiebe gefasst
Polizei schiesst bei Verfolgungsjagd in Vionnaz VS auf Autofahrer

Am letzten Montag floh ein Autofahrer vor einer Polizeikontrolle. Die Polizisten schossen während der Verfolgung auf die Reifen des Fahrzeugs. Beide Insassen des Fahrzeugs konnten mittlerweile gefasst werden.
Publiziert: 08.10.2024 um 10:47 Uhr
|
Aktualisiert: 14.10.2024 um 11:31 Uhr
Die Polizei im Wallis schoss am Montagabend auf ein Fahrzeug.
Foto: Kapo Wallis
RMS_Portrait_AUTOR_1055.JPG
Denis MolnarJournalist

Am vergangenen Montagabend, gegen 18.45 Uhr, beabsichtigte eine Patrouille der Police Intercommunale du Haut-Lac auf der Route de Torgon im Wallis ein Fahrzeug zu kontrollieren, dessen Kontrollschilder als gestohlen gemeldet waren. Als der Lenker mittels «Stop Police» zum Anhalten aufgefordert wurde, wendete er das Fahrzeug und flüchtete in Richtung der Talebene. 

Unter noch zu klärenden Umständen wurden von einem Polizisten zwei Schüsse auf die Reifen des flüchtigen Fahrzeuges abgegeben, das seine Fahrt in Richtung Vionnaz fortsetzte. Einige Minuten später wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt. Von dort aus setzte es sich in Bewegung und prallte in der Folge gegen einen ordnungsgemäss parkierten Lieferwagen. 

Zwei flüchtige Personen festgesetzt

Die Hundegruppe der Kantonspolizei Wallis begab sich umgehend vor Ort, um die Täterschaft ausfindig zu machen. Wie die Walliser Kantonspolizei am Montagmorgen schreibt, führten die durchgeführten Ermittlungen zur Identifizierung zweier flüchtiger Personen.

Die Beifahrerin des gestohlenen Fahrzeuges, eine 29-jährige Schweizerin, wurde am Mittwoch, 9. Oktober 2024, in Torgon angehalten, schreibt die Polizei in einer Mitteilung. Im Anschluss an die Befragung wurde sie wieder entlassen.

Lenker zwei Tage nach Ergreifung von Beifahrerin ausfindig gemacht

Der Lenker, ein 28-jähriger Schweizer, konnte am letzten Freitag angehalten und befragt werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete nach Abschluss der Ermittlungen eine Untersuchungshaft an, heisst es in der Mitteilung weiter. 

Für die mutmassliche Täterschaft gilt in diesem Stadium der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.

Fehler gefunden? Jetzt melden