Immer wieder wagen sich Skitourengänger in der Nacht auf Pisten. In den vergangenen Tagen erhielt die Kantonspolizei Wallis mehrere Meldungen, dass sich Wintersportler ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen im Schnee aufhalten.
Und das berge enorme Risiken. In der Nacht sind zum Beispiel Pistenfahrzeuge mit Seilwinden oder auch Fräsen unterwegs. Teilweise werden auch Lawinen künstlich ausgelöst. Wenn sich da ein Skitourengänger im Lawinenbereich aufhält, kann es das tödlich sein.
Das gilt für Skitourengänger
In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei auf einige Regeln hin, die der SAC zusammen mit den Seilbahnen Schweiz und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) erarbeitet hat:
1. Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden (Pistenöffnungszeiten).
2. Für Skitourengänger auf Pisten gilt:
- Aufstieg nur am Pistenrand
- Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
- Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang
3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.
4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.