Affäre um illegale Chalets
Weitere Runde im langwierigen Streit um Kündigung in Bagnes VS

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Gemeindepräsidenten und des früheren Gemeindeschreibers von Bagnes VS gutgeheissen. Das Kantonsgericht muss die Vorwürfe wegen Urkundenfälschung im Amt erneut prüfen.
Publiziert: 11.12.2024 um 08:17 Uhr
|
Aktualisiert: 11.12.2024 um 17:03 Uhr
Ein Streit um eine Kündigung im bergigen Wallis hat das Bundesgericht beschäftigt. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesgericht hat die Urteile in einem am Mittwoch publizierten Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Angeklagten machten geltend, dass sie sich in einem sogenannten Sachverhaltsirrtum befunden hätten.

Sie hätten angenommen, dass es sich bei dem in diesem Fall gekündigten Arbeitsverhältnis um einen privatrechtlichen Vertrag gehandelt habe und nicht um einen öffentlichen Rechts. Wäre dem so, müsste der Sachverhalt strafrechtlich so beurteilt werden.

Die ganze Angelegenheit ist im bisherigen Verfahren nicht von diesem Blickwinkel aus betrachtet worden, hält das Bundesgericht fest. Hintergrund des Falles ist die Entlassung eines Mitarbeiters der Gemeinde Bagnes, der als Whistleblower im Zusammenhang mit der Affäre um illegale Chalets in Verbier VS gilt.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?