Das Bundesgericht hat die Urteile in einem am Mittwoch publizierten Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Angeklagten machten geltend, dass sie sich in einem sogenannten Sachverhaltsirrtum befunden hätten.
Sie hätten angenommen, dass es sich bei dem in diesem Fall gekündigten Arbeitsverhältnis um einen privatrechtlichen Vertrag gehandelt habe und nicht um einen öffentlichen Rechts. Wäre dem so, müsste der Sachverhalt strafrechtlich so beurteilt werden.
Die ganze Angelegenheit ist im bisherigen Verfahren nicht von diesem Blickwinkel aus betrachtet worden, hält das Bundesgericht fest. Hintergrund des Falles ist die Entlassung eines Mitarbeiters der Gemeinde Bagnes, der als Whistleblower im Zusammenhang mit der Affäre um illegale Chalets in Verbier VS gilt.