Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Die Tierschützer hatten die Anzeige Anfang Oktober anlässlich einer Demonstration während der Ringkuhkämpfe in Martigny angekündigt.
Die Eringerkühe, die bei den im Herbst veranstalteten Kämpfen gegeneinander antreten, müssen gemäss Reglement trächtig sein. Mit dieser Vorschrift soll gemäss den Organisatoren sichergestellt werden, dass die Tiere normale Kühe bleiben und nicht zu einer Kampfrasse hochgezüchtet werden.
Die Verwendung von trächtigen Kühen für Kämpfe zur Unterhaltung von Menschen sei ein Verstoss gegen die Tierwürde, kritisiert die Organisation. Es handle sich dabei um einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.
Die Walliser Staatsanwaltschaft prüft nun, wie mit der Anzeige weiter verfahren werden soll. Zudem gab sie bekannt, dass bislang keine Strafanzeige gegen Viehzüchter eingereicht worden sei, die bei diesen Kuhkämpfen in Martigny Aktivisten und Aktivistinnen angegriffen haben sollen. (SDA)
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