Ihr Kind, ein Schüler der fünften Primarklasse, blieb vom 10. bis 28. Januar 2022 dem Schulunterricht fern. Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA lag am Freitag eines der Urteile vor, die das Walliser Kantonsgericht bereits vergangenen August gefällt hatte. Die Eltern hatten Rekurs gegen die vom Schulinspektor auferlegte Geldstrafe eingereicht.
«Dies ist ein grosser Sieg für die Freiheit und für die Gesundheit der Kinder», hiess es in einer Medienmitteilung des Kollektivs Walliser Eltern. Das Kollektiv hatte einige Beschwerdeführer während des Verfahrens unterstützt.
Das Kantonsgericht sprach die Eltern vom Vorwurf der Übertretung frei und befreite sie von der Geldstrafe in der Höhe von 600 Franken. In seinem Urteil vom 22. August stellte das Gericht fest, dass im Januar 2022 die Pflicht, eine Maske zu tragen, diskutiert worden sei, und bei einer ganzen Reihe von Leuten, wenn nicht eine Ablehnung, so doch Zweifel hervorgerufen habe.
Die den Angeklagten vorgeworfenen Handlungen seien insofern die Folge einer Einschätzung der Fakten, die ein bestimmter Teil der Bevölkerung ernst genommen habe. Und da man Eltern vernünftigerweise nicht dazu zwingen könne, ihr Kind grossen gesundheitlichen Risiken auszusetzen, seien die Angeklagten freizusprechen.
Das Kantonsgericht räumte ein, dass die Eltern in gutem Glauben das Tragen der vorgeschriebenen Maske hätten verweigern können, weil sie damit die Gesundheit ihres Kindes zu schützen gedachten.
Jean-Philippe Lonfat, Leiter der Walliser Dienststelle für Unterrichtswesen, erklärte auf Anfrage von Keystone-SDA, dass das Erziehungsdepartement derzeit das Urteil des Kantonsgerichts und die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesgericht prüfe. Diese könnte bis Mitte Oktober eingereicht werden.
(SDA)
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