Seine Zündschnur ist kürzer als diejenige einer Tischbombe. Dafür explodiert er umso lauter. Der Walliser Prügelwirt hat in den vergangenen Monaten immer wieder für Negativschlagzeilen gesorgt.
Diesen Februar rastet er vor dem Pöstli in Zermatt aus. Er pöbelt herum, schubst und kickt alle, die sich ihm in den Weg stellen. Die Szenen werden auf Video festgehalten.
Schuldspruch trotz Versöhnung
Im Sommer 2020 verprügelte er einen Mann vor dem Britannia Pub in Brig VS. Auch da gingen Clips der Schlägerei viral. Wenige Tage später veröffentlichte der Wirt auf seinem Facebook-Account ein Versöhnungsfoto. Das Opfer wurde nicht bei einem Arzt vorstellig und verzichtete auf eine Anzeige, obwohl es etliche Verletzungen davontrug.
Doch die Staatsanwaltschaft sah sich die Videos ebenfalls an und beschloss, von sich aus tätig zu werden. Am Mittwoch wurde der Prügel-Wirt wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen, berichtet der «Walliser Bote».
Ex-Angestellten geschlagen
Nebst den bereits genannten Eskapaden – der Ausraster in Zermatt wurde von den Behörden nicht einmal berücksichtigt – geriet der Mann nämlich rund ein Jahr nach der Britannia-Schlägerei erneut ins Visier der Fahnder. Er kündigte einem Angestellten fristlos, nachdem es zum Streit zwischen ihnen gekommen war. Als sich die beiden später in einem Briger Gartenrestaurant zufällig wieder trafen, eskalierte die Situation.
Der Wirt habe seinen ehemaligen Angestellten im Beisein einer Frau als «Alkoholiker» beschimpft, berichtet die Zeitung, die sich auf den Strafbefehl bezieht. Dann habe er ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Der ehemalige Angestellte soll sich dabei nach einem Trauma eine Hörminderung auf einem Ohr zu gezogen haben. Er erstattete in der Folge Anzeige.
In diesem Anklagepunkt ist der Prügel-Wirt von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der einfachen Körperverletzung und der Beschimpfung schuldig gesprochen worden.
Koks genommen und weitergegeben
Das war aber immer noch nicht alles. Der Wirt wurde zudem wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Die Justizbehörden konnten dem Mann den gemeinsamen Konsum von Kokain mit einer Frau nachweisen, heisst es im Artikel. Gleichzeitig konnten Polizeibeamte ermitteln, dass der Walliser in den Monaten zuvor im Besitz von knapp 100 Gramm Kokain war. Die Droge gab er teils an Personen unentgeltlich oder dann zum Ankaufspreis weiter.
Für all diese Straftaten wurde der Beizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Wird er in den nächsten drei Jahren rückfällig, muss er sie antreten. Das Gleiche gilt für die bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 195 Franken. Diese wird fällig, sollte er innerhalb der Probezeit von drei Jahren rückfällig werden.
Der Wirt scheint mit dem Urteil zufrieden. Er könnte es ans Bezirkgsgericht weiterziehen, verzichtet aber darauf. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Bleibt nur noch die Frage, ob er sich künftig beherrschen kann. (vof)
*Name bekannt