In der Beziehung des langjährigen Schweizer Polizeioffiziers Andreas B.* kriselte es seit längerem. Zusammen mit seiner Frau begab er sich darum in eine Therapie. Dort sagte sie, dass die beiden nie mehr zusammen sein würden. Seine Reaktion schockte dann wohl selbst den Therapeuten. B. fragte, ob er in dem Fall das gemeinsame Kind umbringen müsse.
Seine Partnerin war entsetzt und forderte auf der Rückfahrt den Schlüssel zu ihrer Wohnung zurück.Doch der damalige Polizist erwiderte, sie solle umgehend anhalten, damit er ins Büro gehen, seine Waffe holen und dem Ganzen ein Ende bereiten könne.
Er meinte, das Kind, die Anklägerin und sich selber erschiessen zu müssen, falls er den Schlüssel zurückgeben müsse. Denn wenn sie eines der Bänder, die zwischen ihm, der Privatklägerin und dem gemeinsamen Kind bestünden, durchtrennen würde, dann sei dies der Auftrag an ihn, sie alle umzubringen.
Frau hatte grosse Angst
Unter anderem wegen dieses Vorfalls stand B. nun vor Gericht, wie der «Walliser Bote» schreibt. Nach dem Vorfall habe B. ihr eineinhalb Jahre lang regelmässig E-Mails, Briefe und Skype-Nachrichten geschrieben, in denen er wiederholt seinen Suizid beziehungsweise Todessehnsüchte ankündigte oder Auskünfte über ihren Aufenthaltsort beziehungsweise den des Kindes verlangt habe.
Seine Frau, die im Prozess als Klägerin auftrat, gab zu Protokoll, das habe bei ihr grosse Ängste ausgelöst, weshalb sie sich gegen ihren Willen weiterhin mit ihm austauschte – ohne jedoch intim zu werden.
Seine drei Pistolen bekam er wieder zurück
Laut «Walliser Boten» sagte Andreas B., er habe weder gedroht noch sie zu etwas gezwungen. Er sei ein liebender Vater, der jeden Tag zur heiligen Muttergottes bete. Er beschuldigte seinerseits seine Ex, eine perfide Strategie zu verfolgen, um ihn aus ihrem Leben auszuschliessen.
Am Ende glaubte das Gericht der Frau. Andreas B. wurde wegen mehrfacher Nötigung sowie Hausfriedensbruch zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken, also 12'000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.
Allerdings hat B. seine drei während des Prozesses beschlagnahmten Pistolen zurückbekommen. Er sei nie gewalttätig geworden, und es gebe kein Gefährlichkeitsgutachten über ihn, sagte der Einzelrichter laut der Zeitung. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt. Der Prozess wird somit weitergezogen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (vof)
* Name geändert
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