Die Walliser Staatsanwaltschaft liess im Rahmen des Verfahrens, das zur Klärung der Todesumstände des Opfers eingeleitet wurde, ein richterliches Gutachten erstellen. Dieses hat gezeigt, «dass die Widerstandskraft der Rucksack-Befestigungen am Airbag-Ballon nicht mehr mit der europäischen Norm EN 16716 konform ist». Es wurden Risswerte gemessen, die weniger als die Hälfte der in dieser Norm geforderten Werte betragen, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.
Ein Bergführer war nach einem Lawinenniedergang in der Region Siviez/Nendaz am 23. Januar 2021 ums Leben gekommen. Er wurde mit seinem Lawinenrucksack - einem Mammut Airbag 3.0 Light Protection Modell 2017 - verschüttet aufgefunden und verstarb später. Der Airbag-Ballon wurde unterhalb des Lawinengebiets gefunden.
Die Staatsanwaltschaft präzisiert allerdings, dass nach dem jetzigen Stand des Verfahrens der kausale Zusammenhang zwischen der Widerstandskraft der Befestigungen, die den Lawinenrucksack mit dem Ballon verbinden, und dem Tod des Opfers nicht erwiesen ist.
Die Behörden möchten die Benutzer des getesteten Modells dennoch darauf aufmerksam machen, dass die Reissfestigkeit der Befestigungen stark abnimmt, sobald diese Rucksäcke gebraucht werden und Faktoren ausgesetzt sind, die die Befestigungen schwächen können, wie zum Beispiel Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit.
Es sei jedoch nicht möglich, die Abnahme der Widerstandskraft nach der Anzahl der Verwendungen zu bestimmen. Zudem sei nicht auszuschliessen, dass ein solches Problem auch bei Airbag-Rucksäcken anderer Marken mit einer ähnlichen Konzeption bestehe.
Der Outdoor-Ausrüster Mammut zeigt sich in einer Stellungnahme empört über die Aussagen der Staatsanwaltschaft. Diese seien nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern falsch. Mammut sehe sich deshalb in der Pflicht, die Faktenlage im Interesse der gesamten Outdoorbranche richtigzustellen.
So hält der Hersteller unter anderem fest, dass das weltweit einzige zugelassene Prüfinstitut für Lawinenairbag-Rucksäcke und -Systeme der TÜV Süd in Deutschland sei. Im Wissen um diesen Umstand habe die Walliser Staatsanwaltschaft dennoch die französische Ski- und Bergführerschule ENSA mit der Durchführung der Tests beauftragt, die für die Ausarbeitung von Test an Airbag-Systemen weder spezialisiert noch zugelassen sei.
Mammut unterstreicht, dass die Walliser Staatsanwaltschaft explizit darauf hin weist, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem «äusserst zu bedauernden Todesfall» und einem vermeintlichen Verfehlen der Funktionsweise des Lawinenrucksacks gebe. Dementsprechend werde auch keine Anklage gegen das Unternehmen erhoben und es würden auch keine rechtlichen Schritte gegen Mitarbeitende eingeleitet.
(SDA)