Krise im Wallis
Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis tritt zurück – vorzeitig

Der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis tritt Ende Jahr zurück – zwei Jahre früher als geplant. Grund: Die Menge an administrativen Aufgaben in seiner Funktion. Seine Stellvertreterin hatte bereits vergangene Woche ihren Rücktritt eingereicht.
Publiziert: 30.01.2023 um 22:06 Uhr
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Aktualisiert: 30.01.2023 um 22:41 Uhr
Tritt Ende Jahr ab: Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis.
Foto: Keystone/ADRIEN PERRITAZ

Die Staatsanwaltschaft funktioniere, aber es gebe Verbesserungen, die dringend umgesetzt werden müssten, sagte Dubuis am Montag vor den Medien in Sitten. Dafür werde er sich in den nächsten Monaten einsetzen. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten werde ich dem Walliser Grossen Rat meinen Rücktritt einreichen, spätestens zum 31. Dezember 2023», erklärte Dubuis. Seine Amtszeit hätte noch bis Ende 2025 gedauert.

«Es ist ein wohlüberlegter Entscheid, meinem Wunsch entsprechend, eine Funktion zu finden, in der ich mich mehr mit dem Recht, meiner Leidenschaft, beschäftigen kann und weniger Administratives erledigen muss», sagte Dubuis.

Seine Stellvertreterin Lucie Wellig, die an der Medienkonferenz nicht anwesend war, hatte bereits am Freitag ihren Rücktritt auf Ende September eingereicht. Zu den Gründen ihres Abgangs wollte sie sich am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht äussern.

Bericht sprach von Krise

In einem im November veröffentlichten Bericht über den Personalbereich der Generalstaatsanwaltschaft hatte der Justizrat, ein kantonales Kontrollorgan, scharfe Kritik an der Behörde geübt. Dieser bezeichnete die Situation innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft als «besorgniserregend» und sprach von «einer Krise». Grund für die administrative Untersuchung durch den Justizrat waren ein Rücktritt und die umstrittene Wiederernennung von zwei Staatsanwältinnen im Jahr 2021 gewesen.

Der Bericht wies insbesondere auf Mängel bei der Verteilung der Dossiers und der Arbeit innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft hin. Kritisiert wurde unter anderem, die Aufgabenverteilung, die wenig verständlich sei. Der Generalstaatsanwalt und seine Stellvertreterin seien hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut und vernachlässigten ihre anderen Aufgaben, insbesondere die Untersuchungsakten, hiess es.

Der Justizrat sprach damals fünf Empfehlungen aus. Unter anderem forderte er eine Entlastung des Generalstaatsanwalts mit der Ernennung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts zum Leiter der Zentralstelle und der Schaffung eines starken Sekretariats.

Weiter schlug der Rapport vor, die Arbeitsbelastungen der Staatsanwälte regelmässig auszugleichen. Fälle, die verjähren könnten, sollten priorisiert werden. Zudem, empfahl das Kontrollorgan, solle die Generalstaatsanwaltschaft ihre Kommunikation verbessern.

Viele Aufgaben für ein Amt

Derzeit werde vom Generalstaatsanwalt verlangt, zu untersuchen, zu leiten, zu kommunizieren und zu vertreten, zählte Dubuis seine Aufgaben auf. «Ein einzelner Mann hat einfach nicht die Mittel, um alles zu tun, und ich danke dem Justizrat, dass er diese Empfehlungen ausgesprochen hat», sagte er vor den Medien.

Der Generalstaatsanwalt erinnerte weiter daran, dass er seit «Jahren» von der Politik zusätzliche Mittel fordere, um ihn und seine Richter bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist insbesondere für grosse Fälle zuständig wie komplexe Wirtschaftsfälle, Fälle, die mit bekannten Persönlichkeiten oder Beamten zu tun haben, oder medizinische Fehler.

Wiederholte Kritik

Der Bericht des Justizrates war nicht der erste, der die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft bemängelte. Der Generalstaatsanwalt war zuvor wiederholt vom Grossen Rat kritisiert worden.

Im Mai 2021 beschloss das Kantonsparlament, die Wiederwahl des Magistraten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, angeblich um «seine Persönlichkeit zu schützen». Dubuis wurde schliesslich mit knapper Mehrheit wiedergewählt. (SDA)

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