Eine Privatperson meldete eine Woche nach der Störung der Vögel durch einen Fotografen und einen Hilfsjagdaufseher der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) sowie dem Jagdaufseher des Sektors, die Sichtung der Tiere.
Der Jagdaufseher bat die Person, den Adler einzufangen und in seinen Stall zu bringen. Nach einigen Irrungen waren die beiden Vögel am 22. Juli dort wieder vereint. Allerdings entwischten sie und wurden nicht in eine Voliere gebracht, wie es die DJFW angeordnet hatte.
Der Jagdaufseher wurde deshalb erstinstanzlich wegen Verstosses gegen das Jagdgesetz verurteilt, aber vom Kantonsgericht freigesprochen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diesen Entscheid teilweise gutgeheissen.
(SDA)