Insgesamt zählten die Behörden 863 kranke Rebstöcke in acht Gemeinden, wie der Kanton Wallis am Freitag mitteilte. Von diesen sind fünf neu betroffen: Martigny, Fully, Saillon, Leytron und Riddes. Zum Vergleich: 2021 umfassten drei Herde in Ardon, Saxon und Port-Valais 230 kranke Rebstöcke.
Die Goldgelbe Vergilbung wird durch Mikroorganismen verursacht. Der Hauptvektor des Erregers ist eine Zikadenart. Die Krankheit führt zum Absterben der betroffenen Stöcke. In der Schweiz wurde sie erstmals 2004 im Tessin nachgewiesen. Sie gehört zu den Quarantänekrankheiten, die gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes meldepflichtig sind.
Die Ursache für den «äusserst besorgniserregenden Anstieg» der Goldgelben Vergilbung sei nicht bekannt, schreibt der Kanton in der Medienmitteilung. Ein neuer Herd könne durch die Pflanzung eines bereits mit dem Erreger behafteten Setzlings oder durch eine Übertragung mit der Zikade entstehen.
Der Kanton ergreift nun Massnahmen, um das Risiko der Einschleppung der Krankheit zu begrenzen. Die Gemeinde Port-Valais sowie alle Rebbaugemeinden von Martigny bis Vétroz unterliegen bis auf Weiteres einer besonderen Regelung: Es ist neu untersagt, in diesen Gemeinden erzeugte Edelreiser, Topfreben oder Unterlagenholz zu verschieben. Ausnahmen sind nur möglich, falls diese unter amtlicher Aufsicht mit heissem Wasser behandelt wurden.
Um die Ausbreitung der Krankheit über die Zikade zu begrenzen, wurden zudem rund um die entdeckten Herde Gebiete mit Bekämpfungspflicht definiert. Winzerinnen und Winzer in diesem Umkreis müssen in den nächsten Jahren zwei Insektizid-Behandlungen gemäss den Vorgaben der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) durchzuführen.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ihre Reben verstärkt zu überwachen und der DLW jeden Rebstock mit Symptomen der Goldgelben Vergilbung unverzüglich zu melden.
(SDA)