Der Lenker eines E-Trottis sorgte im Dorf Saxon für mächtig Ärger. Die Bewohner beschwerten sich über den Fahrer, der viel zu schnell mit dem Scooter unterwegs war und die Bürger gefährdete. Die Kantonspolizei Wallis führte eine Kontrolle durch und stellte fest, dass das Fahrzeug bis zu 115 km/h fahren kann – und damit nicht im Verkehr zugelassen ist. Erlaubt sind im Strassenverkehr 20 km/h.
Wie die Polizei angibt, wurde der Fahrer bei der zuständigen Behörde wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt. Im Handel angebotene Elektro-Trotti, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, sind meist mit dem Vermerk «Nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen» gekennzeichnet.
Sollte man dennoch in eine Kontrolle mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug geraten, muss man mit einer Anzeige rechnen. Je nach Sachverhalt können die Anzeigen empfindliche Strafen nach sich ziehen. Nicht zugelassene Fahrzeuge können ausserdem von der Polizei beschlagnahmt werden. Im Falle eines Unfalls kann es zu einem Haftungsausschluss oder Regressforderungen kommen.
Die Polizei stoppt immer wieder Elektrotrottinettfahrer mit viel zu hoher Geschwindigkeit. So im Mai im Kanton Waadt: Zwei Männer waren mit 60 km/h auf der Hauptstrasse in Epalinges auf einem solchen Fahrzeug unterwegs. In einem Test zeigte das beschlagnahmte Fahrgerät sogar Tempo 130 km/h an. Mitte Juli hielt die Walliser Polizei in Brig einen Lenker auf einem Elektrotrottinett mit einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h an. (jwg/SDA)