Die mehreren Kartons im Kofferraum seines Autos enthielten insgesamt knapp 190 Liter Flüssigkeit für elektronische Zigaretten, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Dienstag mitteilte. Der Mann gab gegenüber den Zollbeamten an, dass er über den unbesetzten Grenzübergang Morgins VS eingereist sei, weil er am Vortag in Basel aufgrund einer verspäteten Ankunft bei der Zollstelle keine Abfertigung habe vornehmen können.
Diese irreguläre Einfuhr von nikotinhaltiger Flüssigkeit für elektronische Zigaretten habe sich wenige Stunden nach dem Inkrafttreten der Änderung des Tabaksteuergesetzes ereignet, schreibt das BAZG in der Medienmitteilung weiter. Die Gesetzesänderung regelt auch nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Einwegzigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten oder Patronen, die nun der Tabaksteuer unterliegen.
Neben einer Geldstrafe wegen Verstosses gegen das Zoll-, das Tabak- und das Mehrwertsteuergesetz muss der Mann die hinterzogenen Abgaben in Höhe von mehreren zehntausend Franken nachzahlen. Da die Ware für einen Fachhandel bestimmt war, wurde zudem eine Untersuchung eingeleitet.