Die Verhaftungen nahmen das Bundesamt für Polizei und die beiden kantonalen Polizeikorps vor. Sie führten auch sieben Hausdurchsuchungen durch.
Das Berner Zwangsmassnahmengericht hiess das Gesuch der Bundesanwaltschaft (BA) um Untersuchungshaft gut, wie eine BA-Sprecherin am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Aus Verfahrensgründen machte sie keine weiteren Angaben.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um vier Syrer im Alter von 28, 49, 53 und 57 Jahren. Zwei wurden in Asylunterkünften in den Kantonen Waadt und Neuenburg festgenommen, zwei wohnten in der Waadt.
Beteiligung an Terrorgruppierungen
Die BA eröffnete die Verfahren gegen die Männer zwischen Januar und Oktober 2022. Sie stehen unter dem Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie des Verstosses gegen das Verbot der islamistischen Terrorgruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen.
Konkret sollen die den syrischen Al-Kaida-Ableger Jabhat Al-Nusra (Al-Nusra-Front) unterstützt haben. Bei den Ermittlungen stand die BA im Austausch mit mehreren anderen Ländern. Für die Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung.
Die vom Uno-Sicherheitsrat als Terrororganisation eingestufte Al-Nusra-Front kämpft im syrischen Bürgerkrieg gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad, aber auch gegen die Kurden und die Freie Syrische Armee. Unterdessen soll sie sich vom Al-Kaida-Netzwerk losgesagt haben. (SDA)