Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten, Christophe de Galembert, hatte für eine mildere Bewährungsstrafe plädiert. Er wird wahrscheinlich beim Kantonsgericht Berufung gegen das Urteil einlegen.
Von 2017 bis 2019 hatte der Waadtländer in seinem Chalet in Vercorin VS junge Frauen zu sexuell motivierten Partys eingeladen. Dabei wurden reichlich Drogen und Alkohol konsumiert.
Der Angeklagte, welcher der Justiz bereits wegen der spektakulären Entführung eines reichen Anwalts im Jahre 1998 bekannt war, unterhielt mehrere sexuelle Beziehungen zu Mädchen, die teilweise erst 15 Jahre alt waren. Dies war auch Tag seiner Festnahme am 1. Dezember 2019 der Fall.
Der Mann ist selbst Vater von vier Kindern. Seine «Orgien» fanden manchmal in Anwesenheit seiner eigenen Kinder, insbesondere seiner kleinen Tochter, statt.
Ausserdem hatte der Angeklagte eine Witwe in ihren Siebzigern um mehr als 22'000 Franken erleichtert. Diese ging so weit, dass sie ihrem jungen Liebhaber einen Maserati schenkte.
Das Gericht befand, dass die Schuld des Angeklagten, der seine Verantwortung ständig herunterspiele, erdrückend sei. Er habe dem Alter seiner Party-Gäste keine Bedeutung beigemessen und egoistisch die Befriedigung seiner eigenen materiellen und sexuellen Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt, ohne auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht zu nehmen.
Die Mutter eines der jungen Opfer, die als Nebenklägerin auftrat, erklärte ihrerseits, dass fünf Jahre Gefängnis für den Täter nicht genug seien. Dies sei umso mehr der Fall, als dieser Mann in knapp zwei Jahren aus dem Gefängnis entlassen und aufgrund seiner mangelnden Einsicht wieder straffällig werde.
Die Lister der Straftaten des Angeklagten ist lang. Konkret verurteilte ihn das Gericht wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt, sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Handlungen mit Abhängigen, Abgabe von gesundheitsgefährdenden Substanzen an Kinder, Diebstahl, Betrug, betrügerischer Verwendung eines Computers, Urkundenfälschung sowie schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
(SDA)