Vor einem Gericht in Lausanne ist ein Mann wegen Coronahilfe-Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
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Der Unternehmer hatte im Frühjahr 2020 rund drei Millionen Franken erhalten, obwohl seine Firmen nicht direkt von der Pandemie betroffen waren. Zudem hatte er seine Umsatzzahlen aufgebläht, um möglichst viel Geld zu erhalten, das vor allem für die Rückzahlung von Schulden bestimmt war.
Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen auch, weil er Dutzende von Menschen über eine türkische Finanzplattform geprellt hatte. Auf dieser hatte er den Anlegern hohe Renditen in Aussicht gestellt.
Die Richter sprachen den Mann weiterer Straftaten schuldig: Betrug auf einer Goldbarren-Website, Veruntreuung von Vermögenswerten bei einem Konkurs, Vorlage gefälschter Dokumente und Sozialversicherungsbetrug. Er hat bereits 20 Monate in Haft verbüsst.
(SDA)