Nach mehreren Monaten Wartezeit ist der Geduldsfaden gerissen. Die Besitzer eines Hauses in Montreux VD entschieden, dem Gebäude ohne das grüne Licht der Behörden einen neuen Anstrich zu verpassen. Statt in einem dezenten Cremegelb kommt die Fassade jetzt in einem leuchtenden Rot daher.
Das rote Haus ist in aller Munde. Einige finden die neue Farbe erfrischend, für andere ist sie schlicht und einfach hässlich. Wie «24 heures» berichtet, reichten die Besitzer die Eingabe für den neuen Anstrich bereits im vergangenen August ein. Die Gemeinde war vom gewählten Farbton alles andere als begeistert. Die Farbe Rot an sich sei nicht das Problem, betont Caleb Walther, Chef der Baubehörde. «Einen dezenteren, brauneren Farbton hätte man akzeptieren können.»
Kanton ist zuständig
Weil das Gebäude ausserhalb der Bauzone steht, ist die Gemeinde jedoch gar nicht zuständig. Der Fall wurde daher an den Kanton weitergeleitet. Auf dessen Entscheid warten die Besitzer des Hauses bis heute vergeblich.
Marc Carciofo, einer der Eigentümer, erklärt: «Wir hätten eine weitere Verlängerung beantragen müssen, um die Gerüste an Ort und Stelle zu belassen.» Die Gerüste hätte man zudem bezahlen müssen, ohne zu wissen, wie lange das dauern würde. «Wir haben dann die Baufirma benachrichtigt und die Entscheidung getroffen, den Anstrich zu machen.»
Annäherung an ursprünglichen Farbton
Erst zu diesem Zeitpunkt hätten die Eigentümer erfahren, dass sie von der Gemeinde beim Kanton «denunziert» worden seien, sagt Carciofo. Man sei erstaunt darüber, dass bis dahin alles «hinter unserem Rücken» geschah. «Wir haben den Antrag am 14. August gestellt und mehrere Monate lang auf eine Antwort gewartet.»
Mit ihrem Vorpreschen könnten Carciofo und die anderen Miteigentümer gegen das Raumplanungsgesetz verstossen haben. Laut der zuständigen Behörde beim Kanton, der Generaldirektion für Land und Wohnungswesen, ist die Farbe Teil der Gebäudeidentität. Sprecher Patrick Genoud erklärt, der neue Anstrich einer Fassade müsse sich «dem ursprünglichen Farbton des Gebäudes annähern, damit sie sich in die umgebende Landschaft einfügt». Das sei einer der wichtigsten Grundsätze des Gesetzes.
Anfechtung ist möglich
Der Kanton werde unter anderem anschauen, ob das leuchtende Rot mit der benachbarten Umgebung harmoniere. Der Entscheid der Generaldirektion für Land und Wohnungswesen kann angefochten werden. Wird die neue Farbe definitiv abgelehnt, gehen allfällige Kosten für erneute Malerarbeiten zulasten der Eigentümer. Wie Genoud weiter erklärt, ist auch eine Busse von 200 bis 200'000 Franken möglich.
Interveniert hat auch die Association pour la protection des sites montreusiens (APSM). In einem Brief an die Gemeinde bringt der Verein sein «Erstaunen» und seine «Bestürzung» zum Ausdruck. Er verweist auf die unmittelbare Nähe des roten Hauses zur Kirche, «eines der Symbole unserer Gemeinde». Die Auswirkungen des neuen Anstrichs seien «verheerend, wenn man sie vom See aus betrachtet». Vereinspräsident Christian Guhl: «Diese Farbe schadet dem Ort und harmoniert weder mit der Umgebung der Kirche noch mit dem Dorf oder unserer Landschaft.»