Justiz
Jugendliche bleibt nach Entführung in der Schweiz

Eine vor mehr als zehn Jahren von ihrer Mutter entführte und im März nahe Morges VD identifizierte Jugendliche kehrt vorerst nicht zu ihrem Vater nach Frankreich zurück. Das Friedensgericht hat entschieden, dass die 16-Jährige in der Schweiz bleiben muss.
Publiziert: 12.04.2022 um 18:18 Uhr
Die beiden vermissten Personen wurden von der Polizei bei einer Kontrolle unweit von Morges identifiziert. (Symbolbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

«Es handelt sich um eine Entscheidung über vorsorgliche Massnahmen - diese können also später geändert werden», sagte Benjamin Schwab, der Anwalt der Mutter, am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte Informationen des Nachrichtenportals matin.ch.

Am 18. März fand in Morges eine Anhörung statt, um zu entscheiden, ob das heute 16 Jahre alte Mädchen mit ihrem Vater nach Frankreich zurückkehren oder in der Schweiz bleiben soll. Die Waadtländer Justiz entschied sich für die zweite Option.

Da die Mutter, eine 47-jährige Französin, derzeit im Gefängnis sitzt, wurde die Jugendliche der Waadtländer Generaldirektion für Kinder und Jugendliche anvertraut. Die Tochter wurde unter Vormundschaft gestellt.

Gegen die Mutter, die in Abwesenheit dreimal von einem Gericht im französischen Toulon verurteilt wurde, ist noch immer ein Auslieferungsverfahren hängig. «Da sich meine Mandantin dagegen wehrt, wird das Bundesamt für Justiz einen formellen Entscheid dazu fällen», gab Rechtsanwalt Schwab bekannt.

Er fügte hinzu, dass er parallel dazu das Bundesstrafgericht in Bellinzona angerufen habe, um die Freilassung der Mutter zu erwirken. «Eine Entscheidung über diese Beschwerde wird in Kürze erwartet», sagte der Anwalt.

Die Entführung spielte sich 2011 bei Toulon im Süden Frankreichs ab. Die Mutter und der Vater des damals fünfjährigen Mädchens befanden sich in einem Scheidungsstreit. Die Mutter, die das alleinige Sorgerecht beanspruchte, tauchte eines Tages mit dem Kind ab. Beide waren seitdem nicht mehr aufgetaucht. Interpol hatte eine Fahndung herausgegeben.

Die Mutter wurde in Abwesenheit wegen Kindesentführung, Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes und wegen falscher Anschuldigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Französin und ihre Tochter waren Ende Februar bei einer Verkehrskontrolle in der Region Morges identifiziert worden.

(SDA)

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