Fackelte eigene Bar ab
Bundesgericht stoppt Landesverweis von iranischem Brandstifter

Ein iranisches Paar wollte 80'000 Franken von der Versicherung abkassieren. Dafür fackelte es die eigene Bar ab. Der Mann bekam einen Landesverweis – nun darf er aber doch in der Schweiz bleiben.
Publiziert: 27.06.2023 um 12:41 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2023 um 12:59 Uhr
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2018 brannte eine Shishabar lichterloh.
Foto: Kapo Luzern

Das Bundesgericht hat die Landesverweisung für einen anerkannten Flüchtling aus dem Iran aufgehoben, weil dem Mann dort politische Inhaftierung oder gar Folter drohen. Der Mann hatte 2018 mit acht Brandbeschleunigern seine eigene Bar in Adligenswil LU angezündet. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte ihn im Juli 2021 wegen qualifizierter Brandstiftung.

Der seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz lebende Iraner kommt nicht um die vom Kantonsgericht verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten herum. Er hatte zum Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils bereits einen grossen Teil davon verbüsst. Es blieb ein Rest von rund 16 Monaten.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde in diesem Punkt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil ab. Ebenso hat das höchste Schweizer Gericht die Verurteilung wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen von rund 5000 Franken bestätigt.

Persönlicher Härtefall

Gutgeheissen hat es hingegen die Beschwerde bei der Landesverweisung von zehn Jahren. Zwar habe der Verurteilte eine Straftat begangen, die laut Strafgesetzbuch eine obligatorische Landesverweisung zur Folge habe. Allerdings liege ein persönlicher Härtefall vor.

Während die Vorinstanz das öffentliche Interesse der Schweiz an einer Ausweisung höher gewichtete, kommt das Bundesgericht zu einem anderen Schluss. Das Kantonsgericht ging zwar davon aus, dass der Mann in seiner Heimat gefährdet sei. Es schloss aber nicht aus, dass sich die Situation im Iran bis zum Ende der Freiheitsstrafe ändern könnte und schob den Entscheid an die Vollzugsbehörde ab.

Dies war laut Bundesgericht nicht zulässig. Die Zeitspanne bis zur Entlassung des Mannes betrug zum Urteils-Zeitpunkt des Kantonsgerichts nicht mehrere Jahre. Zudem hätte dieses die Gründe berücksichtigen müssen, die zur Anerkennung als Flüchtling geführt hatten.

Regierungskritik und Kontakt zu Dissidenten

Ihm drohten wegen seiner regierungskritischen Aktivitäten und des Kontakts zu Dissidenten in den Jahren 2009 bis 2018 politische Verfolgung durch das iranische Regime. Zudem sei er Christ.

Der Verurteilte setzte im März 2018 zusammen mit seiner damaligen Partnerin die von ihm betriebene Bar in Brand. Die Absicht dahinter war ein Versicherungsbetrug. Durch Zufall entdeckte eine Polizeipatrouille den Brand. Eine im Dachgeschoss lebende Frau und deren Tochter konnten gerade noch rechtzeitig gerettet werden. (SDA/jwg)

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