Die beiden Hauptverantwortlichen der Entführung wurden am Donnerstag vom Bezirksgericht des Littoral und des Val-de-Travers mit bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren bestraft. Die zwei anderen Angeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 20 respektive 18 Monaten. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass die Angeklagten zur Tatzeit noch jung - zwischen 20 und 26 Jahre alt - waren und noch keine Vorstrafen hatten.
Ausser den Prozesskosten müssen die vier Männer dem entführten Sohn 3500 Franken Entschädigung bezahlen, dessen Vater 1500 Franken. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Die jungen Männer aus sogenannt gutem Haus wurden lediglich wegen Entführung verurteilt, nicht aber wegen schwerer Freiheitsberaubung. Dies begründete das Gericht damit, dass die Geisel freigelassen worden sei, bevor eine Geldübergabe stattgefunden habe.
Dennoch ist das Gericht der Auffassung, dass die jungen Männer eine fingierte Erschiessung des Opfers organisiert haben und an die «Grenze der Grausamkeit» gegangen sind. Dass die Staatsanwaltschaft dieses Element und die Geiselnahme beim Strafantrag nicht in Betracht gezogen habe, mache sie perplex, sagte Gerichtspräsidentin Nathalie Kocherhans. Auch wenn die Angeklagten Amateure seien, hätten sie doch eine grosse Energie entwickelt, um an das Lösegeld heranzukommen. «Sie hätten sicher weiter gemacht, wenn die Polizei sie nicht verhaftet hätte, sagte die Gerichtspräsidentin.
Mögliche Motive sind laut dem Gericht Eifersucht und Missgunst gegenüber dem Freund und dessen wohlhabendem Vater. In erster Linie sei es den Angeklagten aber um Geld gegangen. Dass der Sohn bei seiner eigenen Entführung mitgemacht hat, wie dies die Verteidigung geltend gemacht hatte, erachtete das Gericht als nicht wahrscheinlich.
Die vier Angeklagten hatten am 12. November 2012 einen Freund gewaltsam in einen Wald in Bevaix NE entführt. Sie stülpten ihm einen Abfallsack über den Kopf und verlangten von ihm unter Androhung von Softair-Waffen, dass er auf dem Waldweg niederknie, seinem Vater telefoniere und diesem einen Text vorlese, worin ein Lösegeld von 3,2 Millionen Franken gefordert wurde.
Die geplante Lösegeldübergabe in der Arena von Avenches VD kam eine Woche später schliesslich nicht zustande, da der Vater der Aufforderung nicht nachkam und die Polizei informierte. Zwei der Angeklagten wurden von der Polizei in der Nähe der Zihlbrücke im Kanton Bern verhaftet, die beiden anderen in St. Aubin/Sauges NE. (SDA)