Verfassungsgericht in Waadt entscheidet
Bettelverbot ist verfassungskonform

Das Waadtländer Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Bettelverbot-Gesetz die Verfassung nicht verletzt. Linke Parteien wollten das Gesetz kippen.
Publiziert: 10.05.2017 um 19:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:05 Uhr
Kanton Waadt wollte das Betteln verbieten.
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Gesetz, das im Kanton Waadt das Betteln verbieten will, stellt aus Sicht des Waadtländer Verfassungsgericht keinen Verstoss gegen die Grundrechte dar. Das Gericht hat am Mittwoch einen Antrag einer Gruppe von Schweizer und Roma-Bettlern abgewiesen, die eine Annullierung des Gesetzes forderten.

Die Fürsprecher der Bettler erklärten sich dazu bereit, den Fall vor Bundesgericht weiterzuziehen. Zuvor wollten sie jedoch die schriftliche Antwort des Gerichts abwarten, sagte der Anwalt Xavier Rubli.

Linke und Kirchen protestierten

Der Waadtländer Grosse Rat hatte Ende September einer SVP-Initiative für ein Bettelverbot im ganzen Kanton mit 60 zu 56 Stimmen knapp zugestimmt.

Ein Referendum, das von der Linkaussen-Partei solidaritéS und kirchlichen Parteien ergriffen worden war, kam nicht zustande. Kein Erfolg hatte auch ein Gegenvorschlag der Regierung, wonach Betteln nicht komplett verboten, sondern eingeschränkt worden wäre.

Parallel dazu fochten die Gegner eines strikten Bettelverbots das Gesetz vor Gericht an und machten einen Verstoss gegen die Grundrechte geltend. Diese Argumentation lehnte das Gericht am Mittwoch mit vier zu einer Stimme ab. (SDA)

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