Ende März verhandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen kuriosen Fall: Ein Pilot der tunesischen Fluggesellschaft Tunis Air wird sich wegen eines missglückten Landemanövers verantworten müssen. Die Anklage lautet auf «fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs» und «fahrlässige Gefährdung der Luftfahrt».
Geschehen ist der schwerwiegende Vorfall bereits im November 2012. Die Maschine der Tunis Air, von Tunis herkommend, nahm nach mehr als dreistündigem Flug Kurs auf Piste 23 des Flughafens Genf.
Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte dort schlechte Sicht. Trotz automatischen Landesystems verlor der Pilot beim Aufsetzen die Orientierung. Die Maschine, mit 124 Passagieren besetzt, geriet neben die Landepiste.
Ein Passagier unter Schock
Fotografien der Untersuchungsbehörden kurz nach dem Vorfall zeigen Spuren, welche die rund 40 Tonnen schwere Maschine auf dem Rasen neben der Piste hinterlassen hat. Verletzt wurde niemand. Lediglich ein Passagier erlitt einen Schock.
Wird der Pilot in Bellinzona verurteilt, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.