Tunis-Air-Pilot in Bellinzona angeklagt, weil er neben Piste geriet
Das ist «fahrlässige Gefährdung der Luftfahrt»

Weil er bei der Landung in Genf sein Flugzeug nicht unter Kontrolle hatte, muss sich nun ein Pilot der Tunis Air vor Gericht verantworten.
Publiziert: 25.02.2018 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:05 Uhr
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Eine Maschine der Tunis Air beim Landeanflug (Symbolbild) – ein Flugzeug dieses Typs geriet bei der Landung in Genf neben die Landebahn.
Foto: zvg
Cyrill Pinto

Ende März verhandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen kuriosen Fall: Ein Pilot der tunesischen Fluggesellschaft Tunis Air wird sich wegen eines missglückten Landemanövers verantworten müssen. Die An­klage lautet auf «fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs» und «fahrlässige Gefährdung der Luftfahrt».

Geschehen ist der schwerwiegende Vorfall bereits im November 2012. Die Maschine der Tunis Air, von Tunis herkommend, nahm nach mehr als dreistündigem Flug Kurs auf Piste 23 des Flughafens Genf.

Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte dort schlechte Sicht. Trotz automatischen Landesystems verlor der Pilot beim Aufsetzen die Orientierung. Die Maschine, mit 124 Passagieren besetzt, geriet neben die Landepiste.

Ein Passagier unter Schock

Fotografien der Untersuchungsbehörden kurz nach dem Vorfall zeigen Spuren, welche die rund 40 Tonnen schwere Maschine auf dem Rasen neben der Piste hinterlassen hat. Verletzt wurde niemand. Lediglich ein Passagier erlitt einen Schock.

Wird der Pilot in Bellinzona verurteilt, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

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