Der letzte Überfall war für den Besitzer der Garage «Auto Bolle» in der Waadtländer Gemeinde Tolochenaz einer zu viel. Zwar sei bei dem Vorfall im vergangenen Sommer niemand verletzt worden, erinnert sich Pascal Bolle gegenüber «24 heures», doch habe der Einbrecher mehrere Scheiben zerbrochen und vereinzelt Autos verkratzt.
Grund genug für den Inhaber, sein Sicherheitskonzept komplett zu überdenken und seine Garage sowie den angrenzenden Tankstellen-Shop mit einem neuartigen Alarmsystem auszurüsten – einem sogenannten «DNA-Spray».
Betritt nun ein Einbrecher das Gebäude, kann der Mitarbeiter einen Knopf drücken, der an das DNA-Sprühsystem gekoppelt ist. Daraufhin wird der Übeltäter mit synthetischen DNA-Mikropartikeln besprüht, die für mehrere Tage an Haut, Haaren und Kleidung haften bleiben. Da die Partikel unsichtbar und geruchsneutral sind, geschieht dies ohne sein Mitwissen.
Später kann die Substanz mithilfe einer UV-Lampe nachgewiesen werden. Da jedes Sprühsystem mit individuellen DNA-Partikeln ausgestattet ist, kann die Polizei feststellen, ob sich jemand am Ort des Überfalls aufgehalten hat.
Polizei: «Könnte unsere Arbeit verändern»
Die Garage «Auto Bolle» in Tolochenaz ist das erste Unternehmen der Schweiz, das auf die modernen DNA-Sprays setzt, wie die Waadtländer Kantonspolizei gegenüber «24 heures» bestätigt. Vetrieben wird die neuartige Technik, die in Frankreich, Grossbritannien und den USA entwickelt wurde, von der Firma «SelectaDNA». In Deutschland ist sie laut Angaben des Unternehmens bereits seit 2009 erfolgreich im Einsatz.
Noch steht die Waadtländer Kantonspolizei dem «SelectaDNA»-Sprühsystem skeptisch gegenüber. Die Logik hinter synthetischer DNA würde es erfordern, dass jeder Verdächtige mit einer UV-Lampe abgeleuchtet wird. Das sei heute natürlich nicht Standard, sagt Polizeisprecher Jean-Christophe Sauterel zu «24 heures».
Auch rechtlich gebe es noch einige offene Fragen. Zwar sei das System an sich legal, doch müsse noch geklärt werden, ob die von einem privaten Unternehmen bereitgestellte «DNA» von Schweizer Gerichten als Beweismittel akzeptiert wird.
Weiter sollen Massnahmen gegen Missbrauch getroffen werden. So müsste etwa der Einsatz des Sprays durch ein akkustisches Signal gekennzeichnet werden – auch wenn dies der Grundidee des Sicherheitssystems widerspricht. Aber: «Wenn sich diese Technik verbreitet, könnte sie unsere Vorgehensweise ändern», sagt Sauterel. (gr)
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