Die Familienangehörigen der tödlich verunglückten Zürcher Schülerin (†15) hatten bei der Oberstufenschulpflege der Wohngemeinde des Mädchens ein Haftungsbegehren in der Höhe von total rund 160'000 Franken gestellt.
Bezirks- und Obergericht wiesen die Klage ab. Das Bundesgericht wies den Fall in seinem ersten Urteil in diesem Zusammenhang im Juni 2014 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs an das Obergericht zurück.
Aber auch in seinem zweiten Entscheid kam das Obergericht zum Schluss, dass keine Genugtuung geschuldet ist, wogegen die Familie ein weiteres Mal ans Bundesgericht gelangte. Dieses hat in seinem heute publizierten Urteil entschieden, dass die Vorinstanz ihr Urteil korrekt begründet hat.
Mit Schwimmweste unter Wasser eingeklemmt
Die Tragödie ereignete sich an einer Engstelle in der sogenannten Vanel-Schlucht zwischen Gstaad BE und Chateau-d'Oex VD. Eine Zürcher Schulklasse war in drei Booten mit Guides im Konvoi auf dem Fluss unterwegs.
An der Engstelle fuhren zwei Boote aufeinander auf, das hintere überschlug sich. Ein 15-jähriges Mädchen verfing sich unter Wasser und konnte erst Minuten später befreit werden. Es starb später im Spital.
Im Februar dieses Jahres wurde der 47-jährige Bootsführer des gekenterten Bootes vom Obergericht Bern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Im Zentrum der Gerichtsverhandlung stand die Frage, ob die Boote genügend Abstand zueinander hatten. Der Thuner Richter kam zum Schluss, es sei nicht erwiesen, dass der gebürtige Ire seine Sorgfaltspflichten verletzt habe.
Die Ermittlungen gegen weitere Beteiligte, darunter den Geschäftsführer des Tour-Anbieters oder gegen den Lehrer der Zürcher Schulklasse, waren eingestellt worden. (gr/SDA)